Die Reform der europäischen Fluggastrechte ist beschlossen. Nach dem Europäischen Parlament am 7. Juli 2026 hat auch der Rat der Europäischen Union am 13. Juli 2026 dem neuen Regelwerk zugestimmt. Für Flugreisende besonders wichtig: Die Drei-Stunden-Grenze für Ausgleichszahlungen sowie die bisherigen Grundbeträge von 250, 400 und 600 Euro bleiben erhalten.
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Fluggastrechte-Reform 2026: Was sich für Passagiere ändert
von Olivia Wykretowicz
Die neuen Regeln gelten allerdings noch nicht. Für aktuelle Flugverspätungen und Flugausfälle gilt weiterhin die bisherige Verordnung (EG) Nr. 261/2004. Wer derzeit von einer erheblichen Flugverspätung betroffen ist, kann seinen Anspruch auf Entschädigung bei Mueller.legal kostenfrei prüfen lassen.
Drei-Stunden-Grenze bleibt bestehen
In den Verhandlungen war zwischenzeitlich vorgesehen, Entschädigungen teilweise erst bei deutlich längeren Verspätungen zu zahlen. Dieser Vorschlag hat sich nicht durchgesetzt.
Der beschlossene Text schreibt nun ausdrücklich fest, dass bei einer Ankunftsverspätung von über drei Stunden ein Ausgleichsanspruch bestehen kann. Die Grundbeträge bleiben abhängig von der Flugstrecke bei 250, 400 oder 600 Euro. Damit wird eine Schwelle ausdrücklich in die Verordnung aufgenommen, die bislang maßgeblich durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs geprägt wurde.
Was sich für Fluggäste ändert
Neben der Entschädigung enthält die Reform mehrere Änderungen, die die Durchsetzung von Fluggastrechten erleichtern sollen:
- Weiterbeförderung: Bietet die Airline innerhalb von drei Stunden keine geeignete anderweitige Beförderung an, können Passagiere ihre Weiterreise unter bestimmten Voraussetzungen selbst organisieren. Erstattet werden können notwendige und angemessene Kosten bis zu 400 Prozent des ursprünglichen Ticketpreises.
- Außergewöhnliche Umstände: Eine nicht abschließende Liste soll genauer festlegen, wann sich eine Airline auf außergewöhnliche Umstände berufen kann. Dazu zählen beispielsweise bestimmte Naturkatastrophen, Wetterereignisse, Kriege oder Streiks von Flughafen-, Flugsicherungs- oder Bodenabfertigungspersonal.
- Entschädigungsanträge: Anträge auf Ausgleichszahlung müssen künftig grundsätzlich innerhalb von neun Monaten bei der Airline eingereicht werden. Die Airline hat anschließend 30 Tage Zeit, zu zahlen oder die Ablehnung zu begründen.
- Information: Bei einem möglichen Entschädigungsanspruch müssen Airlines die betroffenen Passagiere innerhalb von 96 Stunden nach Reiseende elektronisch über ihre Rechte und die Antragstellung informieren.
- No-Show: Wer den Hinflug eines Hin- und Rückflugtickets nicht nutzt, darf allein deshalb künftig nicht vom Rückflug ausgeschlossen werden.
- Handgepäck und Sitzplätze: Die Reform stärkt außerdem die Preistransparenz beim Handgepäck. Kinder unter 14 Jahren sollen ohne zusätzliche Gebühr neben einer erwachsenen Begleitperson sitzen können.
Wann gelten die neuen Fluggastrechte?
Die neuen Regeln gelten nicht unmittelbar nach dem Beschluss. Der Verordnungstext sieht vor, dass die Reform am zwanzigsten Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft tritt und zwölf Monate später angewendet wird. Bis die neuen Vorschriften anwendbar sind, bleibt für verspätete und ausgefallene Flüge die bisherige Rechtslage maßgeblich.
Carl Christian Müller: Neue Regeln werden nicht alle Streitfragen lösen
Rechtsanwalt Carl Christian Müller, Partner bei Mueller.legal, ordnet die Reform so ein:
„Dass die Drei-Stunden-Grenze bestehen bleibt, ist für Fluggäste eine wichtige Nachricht. Entscheidend wird aber sein, wie die neuen Vorgaben zu außergewöhnlichen Umständen und zur Weiterbeförderung in der Praxis ausgelegt werden.“
Mit aktuellen Entwicklungen im Fluggastrecht beschäftigt sich Carl Christian Müller auch beim 4. Fluggastrechtstag am 22. September 2026 in Wien. Dort moderiert er das Panel „Wenn der Flugplan kollabiert: Fluggastrechte zwischen Krise, Streik und Sanktion“.
Flug verspätet oder ausgefallen?
Für aktuelle Fälle gelten weiterhin die bisherigen Fluggastrechte. Wir prüfen, ob Ihnen wegen einer Flugverspätung oder Annullierung eine Entschädigung zusteht.
Unser Erstgespräch ist kostenfrei – wie für alle unsere Mandanten.