• Urheberrecht

MMR Müller Müller Rößner stellt in Sachen Streaming-Abmahnungen Muster für eine Beschwerde gegen Gestattungsbeschlüsse des Landgerichts Köln zur Verfügung

Wir haben heute auf den Internetpräsenzen unserer Kanzlei ein Muster für eine beim Landgericht Köln einzureichende Beschwerde wegen der zu Unrecht ergangenen Gestattungsbeschlüsse eingestellt, welches von jedem, der eine Abmahnung von der Kanzlei U+C wegen des Abrufs eines Streams von der Plattform Redtube erhalten hat, kostenfrei abgerufen werden kann.

von Carl Christian Müller

Unsere Internetpräsenzen sind unter

www.mueller.legal

und

www.sos-abmahnung.de

erreichbar. Wir gehen davon aus, dass die jeweiligen Kammern beim Landgericht Köln den Beschwerden stattgeben und damit aussprechen werden, dass der jeweilig Betroffene durch den Gestattungsbeschluss in seinen Rechten verletzt ist. Damit würden die von der The Archive AG im Gestattungsverfahren erlangten Daten einem

Beweisverwertungsverbot

unterliegen. Von einem zivilprozessualen Beweisverwertungsverbot ist auszugehen, wenn durch die Beweisgewinnung in ein verfassungsrechtlich geschütztes Individualrecht eingegriffen und die Verwertung nicht ausnahmsweise durch Güterabwägung gerechtfertigt ist. Zu den verfassungsrechtlich geschützten Individualrechten gehören das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen sowie deren Recht auf informationelle Selbstbestimmung. In dieses ist aus unserer Sicht massiv eingegriffen worden. Denn anders als bei Internettauschbörsen, bei denen der Nutzer seine IP-Adresse in einem für jedermann öffentlich zugänglichen Netzwerk veröffentlicht, besteht beim Streaming nur eine Verbindung zwischen dem Rechner des Nutzers und dem Server des Videoportals. Dritte - etwa die Rechteinhaber bzw. deren Anwälte - können im Normalfall keine Daten über diese Verbindung abrufen. Der Nutzer kann hier also davon ausgehen, dass seine Kommunikation "unbeobachtet" bleibt. ähnlich also wie bei einem mitgehörten Telefonat oder bei heimlich aufgenommenen Videos stellt ein überwachen dieser Kommunikation einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen dar. Dieser Eingriff ist auch nicht dadurch zu rechtfertigen, dass er zur Verfolgung vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen erfolgte. Mal abgesehen davon, dass in dem Abruf eines Streams jedenfalls von einer legalen Plattform wie Redtube keine Urheberrechtsverletzung liegen kann, hätten der The Archive AG mildere und effektivere Mittel zur Wahrung ihrer Rechte zur Verfügung gestanden. So hätte sie sich einfach an den Portalbetreiber wenden und diesen auf die vermeintliche Rechtsverletzung hinweisen können. Redtube hat eigens für solche Fälle ein entsprechendes Abusemanagement eingerichtet.

Wir hoffen, dass möglichst viele Betroffene von ihrem Beschwerderecht Gebrauch machen werden, um damit ein deutliches Signal gegen Massenabmahnungen dieser Art zu setzen; nicht zuletzt aber auch, um der Justiz zu verdeutlichen, dass der laxe Umgang mit Daten, so wie dies hier erfolgt ist, nicht hingenommen wird.

Weitere Informationen zu der Beschwerde wollen Sie bitte auch den im Beschwerdedokument enthaltenen FAQ entnehmen. Für Rückfragen steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Carl Christian Müller unter 030 206436810 zur Verfügung. Schriftliche Anfragen bitten wir an info@mueller.legal zu senden.

Zurück zur Newsübersicht