Rechtsanwalt Carl Christian Müller, LL.M. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

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Soforthilfe bei Kreditkartenbetrug - wir holen Ihr Geld zurück Beauftragen Sie uns jetzt mit Ihrem Fall

ich beziehe mich auf unser soeben geführtes Beratungsgespräch wegen des Kreditkartenbetruges. Wir halten ein Vorgehen gegen Ihre Bank für aussichtsreich.

Insofern übernehmen wir gerne Ihren Fall und machen den Ihnen entstandenen Schaden bei Ihrer Bank geltend. Hierfür bitten wir Sie das nachfolgende Formular auszufüllen.

Angaben zu Ihrer Person
Angaben zum Honorar

Für unser Tätigwerden wird wird eine Vergütung gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) fällig. Für den Ihnen entstandenen Gesamtschaden in Höhe von EUR beläuft sich das Honorar für das außergerichtliche Vorgehen auf EUR inkl. MwSt.

Unser Fair-Use-Prinzip für Telefonate

Das vorgenannte Honorar ist so kalkuliert, dass es die anwaltliche Arbeit kosteneffizient abdeckt. Längere Telefonate sind hierin nicht unbegrenzt enthalten. Wir gewähren Ihnen ein Freibudget von 20 Minuten. Um das kostengünstige Grundhonorar halten zu können, berechnen wir ab der 21. Minute 2,50 EUR pro Minute mit einem juristischen oder qualifizierten sachbearbeitenden Personal (z. B. Rechtsanwälten oder wissenschaftlichen Mitarbeitern).

E-Mail-Korrespondenz ist jederzeit kostenfrei möglich.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben und diese Deckungszusage erteilen, werden die Kosten unserer Tätigkeit grundsätzlich gegenüber der Rechtsschutzversicherung abgerechnet. In diesem Fall wäre von Ihnen lediglich eine eventuell bestehende Selbstbeteiligung zu tragen, die in der Regel 150 EUR (in Ausnahmefällen auch mehr) beträgt. Die Einholung der Deckungszusage übernehmen wir unmittelbar nach der Auftragserteilung für Sie als kostenfreien Service.

Wichtiger Hinweis zu Telefonkosten: Bitte beachten Sie, dass Rechtsschutzversicherungen in der Regel nur die Kosten der rechtlichen Vertretung im vereinbarten Rahmen übernehmen. Das gesonderte Zeithonorar für Telefonate, die das Freibudget von 20 Minuten (Fair-Use-Prinzip) überschreiten, wird von der Rechtsschutzversicherung nicht erstattet. Diese Kosten sind von Ihnen persönlich zu tragen, auch wenn für das eigentliche Mandat eine Deckungszusage vorliegt.

Jetzt Mueller.legal beauftragen!

Wenn Sie uns beauftragen möchten, bitten wir Sie, nachfolgend um Ihre Unterschrift. Diese können Sie entweder per Maus oder auf einen Touchscreen  mit dem Finger leisten.

Wir sind eine Verbraucherschutzkanzlei. Wir nehmen Ihre Rechte ernst. Den sicheren und selbstverständlich verschwiegenen Umgang mit Ihren Daten haben wir in unserer Datenschutzerklärung geregelt. Das Ihnen zustehende Widerrufsrecht finden Sie unseren AGB.

Mit Absenden dieses Formulars erhalten Sie an die bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse eine Auftragsbestätigung sowie eine Kopie der von Ihnen unterschriebene Vollmacht.

Bis hierhin herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit!

 

Was ist die Summe aus 1 und 5?