Müssen KI-generierte Inhalte künftig gekennzeichnet werden? Brauchen Beschäftigte eine KI-Schulung? Und unter welchen Voraussetzungen dürfen Unternehmen ChatGPT, Microsoft Copilot oder Gemini einsetzen?
- KI Recht
AI Act ab 2. August 2026: Diese 5 Punkte sollten Unternehmen jetzt prüfen
von Olivia Wykretowicz
Am 2. August 2026 beginnt eine weitere wichtige Anwendungsphase des europäischen AI Act. Unter anderem werden die Transparenzpflichten aus Art. 50 AI Act anwendbar. Erst am 20. Juli 2026 und damit weniger als zwei Wochen vor dem Stichtag hat die Europäische Kommission ihre endgültigen Leitlinien zur Umsetzung dieser Vorgaben veröffentlicht.
Gleichzeitig wurden die Fristen für Hochrisiko-KI-Systeme durch den Digital Omnibus nach hinten verschoben. Für Unternehmen bedeutet das: Nicht sämtliche Pflichten des AI Act werden am selben Tag anwendbar. Entscheidend ist, welche KI-Systeme eingesetzt werden und welche Rolle das Unternehmen dabei übernimmt.
Kurzüberblick: Was gilt ab dem 2. August 2026?
- Die Transparenzpflichten nach Art. 50 AI Act werden anwendbar. Sie betreffen unter anderem die direkte Interaktion mit bestimmten KI-Systemen, Deepfakes, bestimmte KI-Texte und die maschinenlesbare Kennzeichnung synthetischer Inhalte.
- Die Hochrisiko-Pflichten gelten später. Für Systeme nach Anhang III ist derzeit der 2. Dezember 2027 vorgesehen. Für Hochrisiko-KI, die in regulierte Produkte nach Anhang I eingebettet ist, gilt der 2. August 2028.
- Die Vorgaben zur KI-Kompetenz gelten bereits. Art. 4 AI Act und die Verbote bestimmter KI-Praktiken sind seit dem 2. Februar 2025 anwendbar. Ab dem 2. August 2026 beginnt auch die Durchsetzung der bereits geltenden Vorschriften.
1. Welche KI-Tools werden tatsächlich eingesetzt?
Am Anfang sollte eine Bestandsaufnahme stehen. In vielen Unternehmen werden neben zentral freigegebenen Anwendungen auch kostenlose Versionen, private Accounts oder Tools genutzt, die der Geschäftsleitung bislang nicht bekannt sind.
Zu klären ist insbesondere:
- Welche KI-Tools und Tarife werden verwendet?
- Welche Abteilungen setzen sie für welche Aufgaben ein?
- Welche Daten werden eingegeben oder hochgeladen?
- Werden die Ergebnisse veröffentlicht oder für Entscheidungen genutzt?
- Welche Freigaben und Zuständigkeiten bestehen bereits?
Diese Bestandsaufnahme ist auch für die rechtliche Einordnung wichtig. Der AI Act unterscheidet unter anderem zwischen Anbietern, die ein KI-System entwickeln oder unter eigenem Namen auf den Markt bringen, und Betreibern, die ein System unter ihrer Verantwortung geschäftlich einsetzen.
Soll nur eine konkrete Anwendung bewertet werden, kann eine KI-Tool-Prüfung ausreichen. Besteht dagegen kein vollständiger Überblick über mehrere Tools und Abteilungen, bietet sich ein rechtliches KI-Audit an. Dabei wird der vorhandene KI-Einsatz strukturiert erfasst, rechtlich eingeordnet und in einem priorisierten Maßnahmenplan zusammengeführt.
Mehr dazu: KI-Tool-Prüfung und rechtliches KI-Audit
2. Welche KI-Inhalte müssen ab dem 2. August 2026 gekennzeichnet werden?
Der AI Act führt keine pauschale Kennzeichnungspflicht für sämtliche KI-generierten Inhalte ein. Entscheidend sind die Art des Systems, die Rolle des Unternehmens und der konkrete Inhalt.
Die Transparenzpflichten betreffen unter anderem:
- die direkte Interaktion mit bestimmten KI-Systemen wie Chatbots oder Avataren
- maschinenlesbare Markierungen KI-generierter oder manipulierter Inhalte
- Deepfakes
- Systeme zur Emotionserkennung oder biometrischen Kategorisierung
- bestimmte KI-generierte oder manipulierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse
Anbieter generativer KI-Systeme müssen grundsätzlich dafür sorgen, dass synthetische Audio-, Bild-, Video- und Textinhalte maschinenlesbar markiert und als künstlich erzeugt oder manipuliert erkennbar sind. Betreiber müssen beispielsweise Deepfakes deutlich offenlegen.
Gilt das auch rückwirkend?
Inhalte, die vor dem 2. August 2026 erzeugt wurden, müssen nach den aktuellen Hinweisen der Kommission nicht nachträglich gekennzeichnet werden. Eine freiwillige Offenlegung wird jedoch empfohlen.
Gibt es eine Übergangsfrist für bestehende Systeme?
Für Systeme, die bereits vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, gilt eine begrenzte Übergangsfrist. Sie betrifft ausschließlich die technische Markierungs- und Erkennungspflicht nach Art. 50 Abs. 2 AI Act. Die betroffenen Anbieter müssen diese Vorgaben ab dem 2. Dezember 2026 erfüllen.
Bei bestimmten KI-Texten zu Themen von öffentlichem Interesse kann eine Ausnahme greifen, wenn eine tatsächliche menschliche Prüfung oder redaktionelle Kontrolle erfolgt und eine Person oder Organisation die redaktionelle Verantwortung übernimmt. Eine bloße Rechtschreib- oder Grammatikprüfung reicht dafür nicht aus.
Mehr dazu: KI-Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 AI Act
3. Welche Beschäftigten benötigen eine KI-Schulung?
Die Anforderungen an die KI-Kompetenz gelten bereits seit dem 2. Februar 2025. Anbieter und Betreiber müssen geeignete Maßnahmen für Beschäftigte und weitere Personen treffen, die in ihrem Auftrag mit KI-Systemen arbeiten.
Eine einheitliche Standardschulung ist nicht vorgeschrieben. Inhalt und Umfang richten sich nach den eingesetzten Tools, den Aufgaben, dem Vorwissen und den jeweiligen Risiken. Wer KI nur für interne Textentwürfe nutzt, benötigt andere Kenntnisse als Beschäftigte, die Bewerberdaten verarbeiten oder KI-Inhalte veröffentlichen.
Neben der Bedienung sollten deshalb auch Datenschutz, Geschäftsgeheimnisse, fehlerhafte KI-Ausgaben, Urheberrecht und interne Freigaben behandelt werden.
Mehr dazu: KI-Schulungspflicht nach Art. 4 AI Act
4. Welche Regeln gelten für ChatGPT, Copilot und andere KI-Tools?
Die pauschale Freigabe eines Produktnamens reicht häufig nicht aus. Auch Tarif, Accountart, Einstellungen, Datenverarbeitung und Verwendungszweck können für die rechtliche Bewertung entscheidend sein.
Beschäftigte benötigen vor allem klare Antworten auf drei Fragen:
Welches Tool darf ich für welche Aufgabe verwenden?
Dabei sollten auch die zugelassenen Accounts, Tarife und Einstellungen feststehen.
Welche Daten darf ich eingeben?
Personenbezogene Informationen, Vertragsunterlagen und Geschäftsgeheimnisse benötigen eindeutige Schutzregeln.
Wann ist eine Prüfung oder Freigabe erforderlich?
Das betrifft insbesondere sensible Anwendungsfälle, Veröffentlichungen und geschäftliche Entscheidungen.
Solche Vorgaben helfen zugleich gegen Shadow AI, also den geschäftlichen Einsatz nicht freigegebener Anwendungen. Eine individuelle KI-Richtlinie übersetzt die rechtlichen Anforderungen in verständliche Regeln für den Arbeitsalltag.
Mehr dazu: KI-Richtlinie für Unternehmen erstellen lassen
5. Was gilt für eigene KI-Anwendungen?
Unternehmen, die nicht nur fremde Tools nutzen, sondern eine eigene KI-Anwendung entwickeln, in ein Produkt integrieren oder unter ihrem Namen anbieten, können weitergehende Pflichten treffen.
Entscheidend ist zunächst, welche Rolle das Unternehmen nach dem AI Act übernimmt und wie das System rechtlich einzuordnen ist. Nicht jede eigene KI-Anwendung ist automatisch ein Hochrisiko-KI-System.
Für Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III, etwa in bestimmten Bereichen der Personalauswahl, Bildung, kritischen Infrastruktur oder Kreditwürdigkeitsprüfung, gelten die entsprechenden Vorschriften nach dem neuen Zeitplan ab dem 2. Dezember 2027. Bei Hochrisiko-KI, die in ein reguliertes Produkt nach Anhang I eingebettet ist, beginnt die Anwendung am 2. August 2028.
Die zusätzlichen Fristen sind jedoch keine Entwarnung. Rolle, Risikoklasse und notwendige Compliance-Maßnahmen sollten frühzeitig bestimmt werden. Nachträgliche Änderungen können deutlich aufwendiger sein, wenn ein System bereits fertig entwickelt oder in ein Produkt integriert wurde.
Mueller.legal erweitert das Beratungsangebot im KI-Recht
Passend zur nächsten Anwendungsphase des AI Act haben wir unser Beratungsangebot erweitert. Wir unterstützen Unternehmen bei:
- der Prüfung von KI-Kennzeichnungspflichten
- individuellen KI-Schulungen
- der Erstellung einer passgenauen KI-Richtlinie
- der rechtlichen Prüfung einzelner KI-Tools
- einem umfassenderen rechtlichen KI-Audit
- der rechtlichen Einordnung eigener KI-Anwendungen
- KI im Recruiting und in der Bewerberauswahl
Dabei betrachten wir nicht nur den AI Act. Je nach Einsatz können auch Datenschutzrecht, Geschäftsgeheimnisrecht, Urheberrecht, Medienrecht, Vertragsrecht und Arbeitsrecht eine Rolle spielen.
Einen Überblick über unsere Leistungen finden Sie im Bereich KI-Recht.
AI Act im Unternehmen rechtssicher umsetzen
Unternehmen sollten nicht erst auf ein konkretes Problem warten. Bereits eine strukturierte Bestandsaufnahme kann zeigen, welche Tools ungeprüft eingesetzt werden, wo sensible Daten betroffen sind und welche internen Regeln fehlen.
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