Beschluss vom 11. November 2016 – 1 BGs 125/16
Die Abgeordneten M.R. und Dr. K.N. haben als Minderheit von einem Viertel der Mitglieder des "NSA-Untersuchungsausschusses" bei dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs gemäß § 17 Abs. 4 Parlamentarisches Untersuchungs-ausschussgesetz beantragt, den Untersuchungsausschuss zu verpflichten, ein Amtshilfeersuchen an die Bundesregierung zu beschließen. Mit dem von den Antragstellern begehrten Amtshilfeersuchen solle die Bundesregierung ersucht werden, die Voraussetzungen, für eine Vernehmung des Zeugen S. in Deutschland zu schaffen, insbesondere dem Zeugen wirksamen Auslieferungsschutz zuzusichern.