Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf für einen stärkeren Schutz vor digitaler Gewalt beschlossen. Geplant sind neue Strafbarkeiten für Deepfakes und Vergewaltigungsvideos sowie neue Auskunftsansprüche und gerichtliche Accountsperren.
- Strafrecht
Vergewaltigungsvideos und Deepfakes: Bundesregierung verschärft Schutz vor digitaler Gewalt
von Olivia Wykretowicz
Was soll sich bei digitaler Gewalt ändern?
Der Gesetzentwurf setzt an zwei Stellen an: Änderungen im Strafgesetzbuch sollen bestehende Strafbarkeitslücken schließen. Gleichzeitig soll ein neues digitales Gewaltschutzgesetz Betroffenen helfen, ihre Rechte bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Netz durchzusetzen. Dazu sollen auch Plattformen und Internetzugangsanbieter stärker in die Pflicht genommen werden.
Die geplanten Regelungen sind noch kein geltendes Recht. Nach dem Kabinettsbeschluss muss der Entwurf das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Bis zum Abschluss dieses Verfahrens können sich die vorgesehenen Regelungen noch ändern.
Für den Reputationsschutz gegen rechtswidrige Online-Inhalte, Deepfakes und Identitätsmissbrauch ist vor allem die zweite Ebene relevant. Betroffene sollen leichter herausfinden können, wer hinter einem rechtsverletzenden Account steht. In besonders schweren Fällen sollen Gerichte außerdem zeitweise Accountsperren anordnen können.
Sexualisierte Deepfakes sollen umfassender strafbar werden
Einen Schwerpunkt setzt der Entwurf bei bildbasierter sexualisierter Gewalt. Das unbefugte Herstellen und Verbreiten intimen Bildmaterials soll durch einen neuen Straftatbestand umfassender erfasst werden. Dazu zählen nach Angaben der Bundesregierung etwa sexualisierte Deepfakes und sogenannte Rache-Pornos.
Dabei soll es unerheblich sein, ob das Material öffentlich oder privat hergestellt beziehungsweise verbreitet wird. Auch soll die geplante Strafbarkeit unabhängig davon greifen, ob es sich um reale oder computergenerierte Aufnahmen handelt.
Besitz von Vergewaltigungsvideos soll strafbar werden
Die Bundesregierung plant außerdem, den Besitz von Vergewaltigungsvideos unter Strafe zu stellen. Damit soll neben der Herstellung und Verbreitung bestimmter Aufnahmen künftig auch der bloße Besitz solcher Inhalte strafrechtlich erfasst werden.
Auch beim digitalen Voyeurismus soll eine Strafbarkeitslücke geschlossen werden. Nach dem Entwurf soll künftig die Herstellung voyeuristischer Nacktaufnahmen in öffentlich zugänglichen Bereichen wie Saunen oder an FKK-Stränden strafbar sein.
Auch Identitätsmissbrauch durch Deepfakes soll erfasst werden
Deepfakes spielen im Entwurf nicht nur bei sexualisierten Inhalten eine Rolle. Strafbar werden soll auch die identitätsmissbrauchende Verbreitung von Deepfakes und vergleichbaren Inhalten, wenn diese dem Ansehen der betroffenen Person erheblich schaden können. Dabei geht es um Fälle, in denen manipulierte Inhalte einer realen Person zugeschrieben werden und dadurch der Eindruck entstehen kann, sie habe bestimmte Handlungen vorgenommen oder Äußerungen getätigt.
Cyberstalking mit GPS-Trackern soll klarer erfasst werden
Auch beim Cyberstalking will die Bundesregierung nachschärfen. Das wiederholte und ständige unbefugte Überwachen einer Person soll strafrechtlich klarer erfasst werden. Als Beispiel nennt die Bundesregierung die Überwachung des Aufenthaltsortes mithilfe von GPS-Trackern.
Wer steckt hinter dem Account? Auskunft soll leichter möglich werden
Wer unmittelbar gegen die verantwortliche Person hinter einem rechtsverletzenden Inhalt vorgehen will, steht bei anonymen oder pseudonymen Accounts häufig vor einem grundlegenden Problem: Wer hat den Inhalt tatsächlich veröffentlicht? Hier soll das digitale Gewaltschutzgesetz ansetzen. Betroffene sollen einen Auskunftsanspruch gegenüber Online-Plattformen und Internetzugangsanbietern erhalten, wenn deren Dienste etwa für Beleidigungen genutzt werden. Aufgrund einer richterlichen Anordnung sollen Betroffene beispielsweise Name, Geburtsdatum, Anschrift und E-Mail-Adresse erfahren können, wenn diese Daten für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen erforderlich sind.
Damit betrifft der Entwurf nicht nur die Frage, ob ein Inhalt rechtswidrig ist. Er soll auch die anschließende Rechtsverfolgung gegen die Person hinter dem Inhalt erleichtern.
Gerichte sollen Accounts zeitweise sperren können
Noch weiter geht die geplante Möglichkeit einer gerichtlichen Accountsperre. Ein Account soll für einen angemessenen Zeitraum gesperrt werden können, wenn sein Nutzer die Rechte einer betroffenen Person schwerwiegend verletzt hat und weitere entsprechende Handlungen zu erwarten sind. Die Bundesregierung nennt hier insbesondere strafbare Äußerungen.
Eine einzelne Rechtsverletzung soll damit nicht automatisch zu einer Accountsperre führen. Die Bundesregierung betont ausdrücklich, dass die Hürden im Einzelfall hoch sein sollen, um die Meinungsfreiheit zu schützen.
Der geplante Mechanismus geht über die Entfernung eines einzelnen Beitrags hinaus: Unter den vorgesehenen Voraussetzungen könnte ein Gericht zeitweise die Nutzung des Accounts selbst begrenzen.
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