Die Diskussion um Deepfakes und digitale Gewalt wird derzeit vor allem strafrechtlich geführt. Der Fall Ulmen zeigt jedoch: Die eigentliche Herausforderung liegt häufig nicht nur im „Ob“ der Strafbarkeit, sondern im „Wie“ der Durchsetzung.
- Plattformregulierung
Digitale Gewalt regulieren: Warum der Fokus zunehmend auf Plattformen liegt
von Olivia Wykretowicz
Die Bundesregierung plant zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, um Betroffene digitaler Gewalt besser zu schützen. Auslöser sind nicht nur technologische Entwicklungen, sondern auch konkrete Fälle, die die praktischen Grenzen des bestehenden Rechtssystems sichtbar machen. Eine Einordnung der aktuellen politischen Debatte und Reformüberlegungen finden Sie in unserer vorherigen Newsmeldung zum Fall Ulmen, die Sie hier abrufen können.
Durchsetzung als strukturelles Defizit
Bereits nach geltendem Recht bestehen verschiedene Ansätze, um gegen digitale Gewalt vorzugehen – strafrechtlich, zivilrechtlich und über das Plattformrecht. In der Praxis zeigt sich jedoch ein wiederkehrendes Muster: Rechtsverstöße lassen sich zwar häufig rechtlich einordnen, aber nur schwer effektiv stoppen. Das liegt vor allem an der Dynamik digitaler Inhalte. Deepfakes oder diffamierende Beiträge verbreiten sich innerhalb kürzester Zeit über verschiedene Plattformen, werden gespiegelt, neu hochgeladen und algorithmisch verstärkt. Selbst wenn ein einzelner Inhalt entfernt wird, tauchen identische oder leicht veränderte Versionen oft erneut auf.
Hinzu kommen Beweisprobleme, etwa bei anonymen Accounts oder technisch schwer nachweisbaren Manipulationen, sowie die internationale Struktur großer Plattformen.
Plattformregulierung als Schlüssel
Vor diesem Hintergrund rückt die Rolle der Plattformen zunehmend in den Mittelpunkt. Mit dem Digital Services Act (DSA) hat die EU bereits einen verbindlichen Rahmen geschaffen, der insbesondere große Plattformen zu mehr Verantwortung verpflichtet. Zentral ist das sogenannte Notice-and-Take-Down-Verfahren: Plattformen müssen gemeldete Inhalte prüfen und rechtswidrige Inhalte entfernen. Ergänzt wird dies durch Transparenzpflichten, Risikobewertungen und besondere Sorgfaltspflichten für sehr große Online-Plattformen.
Gerade bei Deepfakes zeigt sich jedoch die Grenze dieses Systems: Die rechtliche Bewertung ist oft komplex, automatisierte Erkennung fehleranfällig und die Reaktionsgeschwindigkeit entscheidend. Ein formal funktionierendes Verfahren reicht daher nicht immer aus, um tatsächliche Rechtsverletzungen effektiv einzudämmen.
Internationale Zuständigkeiten als Hürde
Ein praktisches Problem bleibt die grenzüberschreitende Struktur der Plattformanbieter. Viele zentrale Ansprechpartner sitzen nicht in Deutschland, sondern etwa in Irland. Zustellungen, einstweilige Verfügungen und gerichtliche Durchsetzung können erheblich verzögert werden. In zeitkritischen Fällen – etwa bei der Verbreitung intimer Deepfakes – ist das ein entscheidender Nachteil. In der rechtswissenschaftlichen Literatur sowie in der justiziellen Praxis wird seit Längerem auf Defizite bei der gerichtlichen Zustellung gegenüber Plattformen hingewiesen. Diskutiert werden insbesondere Modelle mit klar erreichbaren Zustellungsstrukturen – etwa in Form inländischer Zustellungsbevollmächtigter –, um die Rechtsdurchsetzung gegenüber im Ausland ansässigen Plattformen zu beschleunigen, oder verbesserte Schnittstellen zwischen Behörden und Plattformen.
Anonymität und Verantwortlichkeit
Ein weiterer zentraler Punkt ist die Frage der Nutzeridentität. Digitale Gewalt wird häufig aus anonymen oder pseudonymen Accounts heraus begangen. Ohne identifizierbare Verantwortliche bleiben straf- und zivilrechtliche Ansprüche oft faktisch wirkungslos. Politisch wird deshalb verstärkt über Identitätsverifikation oder abgestufte Modelle nachgedacht. Gleichzeitig stehen solche Ansätze in einem Spannungsverhältnis zu Datenschutz, Meinungsfreiheit und dem Schutz legitimer anonymer Kommunikation.
Mehr als Strafrecht: Die strukturelle Herausforderung
Die aktuellen Reformüberlegungen machen deutlich: Neue Straftatbestände – etwa für Deepfakes – können bestehende Lücken schließen, lösen aber nicht das zentrale Problem der effektiven Rechtsdurchsetzung. Entscheidend wird sein, ob es gelingt, Plattformmechanismen, Zuständigkeitsfragen und Ermittlungsinstrumente so weiterzuentwickeln, dass Rechtsverletzungen im digitalen Raum schneller erkannt und wirksam unterbunden werden können.
Gerade bei Deepfakes und digitaler Gewalt kommt es auf schnelles und strukturiertes Vorgehen an. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte im digitalen Raum konsequent durchzusetzen.