Ab dem 27. September 2026 gelten in Deutschland neue UWG-Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitswerbung. Grundlage ist die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 „Empowering Consumers for the Green Transition“. Deutschland hat die Vorgaben insbesondere mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb umgesetzt.
- Wettbewerbsrecht
EmpCo ab 27. September 2026: Neue Regeln für Umweltclaims
von Olivia Wykretowicz
Die für Umweltwerbung zentralen Änderungen gelten ab dem 27. September 2026. Unternehmen, die mit Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen werben, sollten deshalb geplante und bereits verwendete Claims überprüfen. Das betrifft beispielsweise Websites, Onlineshops, Marktplätze, Social Media, Verpackungen, Etiketten und Kataloge. Mit dem EmpCo Claim Check bietet Mueller.legal hierfür eine anwaltliche Prüfung einzelner Claims oder ganzer Werbemittel an.
Was ändert sich bei Umweltwerbung?
Umweltwerbung musste auch bisher die allgemeinen wettbewerbsrechtlichen Anforderungen erfüllen. Mit der Umsetzung der EmpCo-Richtlinie kommen jedoch zusätzliche ausdrückliche Verbote und konkretere Anforderungen hinzu.
Besonders relevant sind unter anderem:
- Allgemeine Umweltclaims: Aussagen wie „umweltfreundlich“, „grün“ oder „ökologisch“ können unzulässig sein, wenn die dafür erforderliche anerkannte hervorragende Umweltleistung nicht nachgewiesen werden kann.
- Nachhaltigkeitssiegel: Ein Nachhaltigkeitssiegel darf grundsätzlich nur verwendet werden, wenn es auf einem Zertifizierungssystem beruht oder von einer staatlichen Stelle festgesetzt wurde.
- Zu weit reichende Claims: Eine Umweltaussage darf sich nicht auf das gesamte Produkt oder die gesamte Geschäftstätigkeit beziehen, wenn der beworbene Umweltvorteil tatsächlich nur einen Teilaspekt betrifft.
- Kompensationsbasierte Klimaclaims: Produktbezogene Aussagen, die allein aufgrund der Kompensation von Treibhausgasemissionen den Eindruck einer neutralen, verringerten oder positiven Klimawirkung vermitteln, werden ausdrücklich untersagt.
- Zukünftige Umweltleistungen: Wer mit künftigen Umweltzielen wirbt, muss die neuen Anforderungen an überprüfbare Verpflichtungen und einen konkreten Umsetzungsplan berücksichtigen.
Damit reicht es nicht aus, Werbematerial lediglich nach einzelnen Begriffen wie „grün“ oder „klimaneutral“ zu durchsuchen.
Entscheidend ist der konkrete Claim
Mueller.legal empfiehlt Unternehmen, Umweltclaims nicht nur nach einzelnen Schlagwörtern zu prüfen. Entscheidend ist, welche Aussage im konkreten Werbekontext entsteht, worauf sie sich bezieht und ob vorhandene Nachweise genau diese Aussage tragen.
Ein identischer Begriff kann beispielsweise auf einer Verpackung, einer Produktseite oder in einem Social-Media-Post in einem unterschiedlichen Umfeld verwendet werden. Auch Bilder, Siegel, erläuternde Angaben und die Frage, ob sich eine Aussage auf das Produkt, seine Verpackung oder das gesamte Unternehmen bezieht, können für die rechtliche Einordnung relevant sein.
Nach Einschätzung von Mueller.legal sollte deshalb auch ein vorhandener Nachweis nicht isoliert betrachtet werden. Zu prüfen ist, ob der Nachweis die konkrete Reichweite des verwendeten Claims tatsächlich abdeckt.
Mueller.legal startet EmpCo Claim Check
Beim neuen EmpCo Claim Check können Unternehmen bereits feststehende Umwelt- und Nachhaltigkeitsclaims anwaltlich prüfen lassen. Dazu wird die Aussage zusammen mit ihrem konkreten Einsatz, der Fundstelle und vorhandenen Nachweisen bewertet.
Alternativ können Unternehmen ein Werbemittel einreichen, beispielsweise eine Verpackung, einen Flyer oder eine Produktseite. Beim Werbemittel-Check identifiziert Mueller.legal zunächst die darin enthaltenen Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen und prüft diese anschließend einzeln.
Das Ergebnis wird in einem Claim-Register mit Ampelbewertung zusammengefasst. Zu jedem geprüften Claim erhalten Unternehmen eine rechtliche Einordnung. Bei problematischen Aussagen wird, soweit möglich, eine tragfähige Alternativformulierung vorgeschlagen. Hinzu kommen ein Leitfaden für die weitere Umweltwerbung und eine telefonische Besprechung der Ergebnisse.
Geprüft wird, ob vorhandene Nachweise rechtlich geeignet sind, den jeweiligen Claim zu tragen. Eine technische oder naturwissenschaftliche Prüfung etwa von CO₂-Berechnungen, Ökobilanzen oder Studien ist nicht Bestandteil des Checks.
EmpCo ist nicht die Green Claims Directive
Die EmpCo-Richtlinie und die sogenannte Green Claims Directive sind zwei unterschiedliche EU-Vorhaben. Die EmpCo-Richtlinie ist verabschiedet und in Deutschland umgesetzt. Ihre neuen Vorgaben werden ab dem 27. September 2026 angewendet.
Die Green Claims Directive ist dagegen ein separates Gesetzgebungsvorhaben zu ausdrücklichen Umweltaussagen. Stand 24. September 2026 ist der Vorschlag auf EU-Ebene noch nicht verabschiedet.
Umweltclaims vor dem weiteren Einsatz prüfen
Sie verwenden Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen und möchten klären, welche Claims Sie weiter verwenden können? Mit unserem EmpCo Claim Check prüfen wir Ihre Aussagen in ihrem konkreten Werbekontext. Vor der Beauftragung erhalten Sie einen festen Pauschalpreis für die vereinbarte Prüfung.