Im Mai 2014 wies das HABM die Anmeldung zurück, weil das betreffende Zeichen nicht geeignet sei, die Verbraucher auf die betriebliche Herkunft der von der Anmeldung erfassten Waren und Dienstleistungen aufmerksam zu machen.
Der FC Barcelona erhob gegen die Entscheidung des HABM Klage vor dem Gericht der Europäischen Union.
In seinem heutigen Urteil bestätigt das Gericht, dass keines der Merkmale des fraglichen Zeichens ein hervorstechendes Element enthält, das die Aufmerksamkeit der Verbraucher auf sich ziehen könnte. Die angemeldete Marke wird von den Verbrauchern vielmehr als eine einfache Form wahrgenommen und ermöglicht es ihnen nicht, die Waren oder Dienstleistungen ihres Inhabers von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Das Gericht hebt ferner hervor, dass Wappen im Geschäftsleben häufig zu rein dekorativen Zwecken verwendet werden, ohne dass sie eine Funktion als Marke erfüllen.
Infolgedessen fehlt dem fraglichen Zeichen die nach der Verordnung über die Gemeinschaftsmarke1 für seine Eintragung erforderliche Unterscheidungskraft. Der FC Barcelona hat auch nicht nachgewiesen, dass das Zeichen durch seine Benutzung Unterscheidungskraft erworben hat.
Unter diesen Umständen weist das Gericht die Klage des FC Barcelona in vollem Umfang ab.
Quelle: Pressemitteilung des Gerichts der Europäischen Union vom 10.12.2015