Eurowings muss Fluggast den Ticketpreis erstatten

Wie das Amtsgericht (AG) Nürtingen entschied, muss Eurowings nunmehr einem Passagier den Ticketpreis seines annullierten Fluges erstatten. Die Airline hatte dem Kunden im Vorfeld lediglich die Ausstellung eines Gutscheines angeboten. Aufgrund der Corona-Pandemie musste die Lufthansa-Tochter zahlreiche Flüge streichen.

von Carl Christian Müller

AG Nürtingen: Airline-Kunde muss sich nicht mit Gutschein begnügen

Corona-Pandemie bringt Flugverkehr nahezu zum Erliegen

Der weltweite Flugverkehr wurde aufgrund diverser staatlicher Reisebeschränkungen wegen der anhaltenden Corona-Krise drastisch eingeschränkt. So mussten die verschiedenen Fluggesellschaften nahezu ihre gesamten Flüge streichen, was die betroffenen Kunden dazu veranlasste, den Ticketpreis von der jeweiligen Fluggesellschaft zurückzufordern. Auf eine Erstattung des Geldes warteten die Passagiere allerdings vergeblich. Ihnen wurde in der Regel die Ausstellung eines Gutscheines in Höhe des Ticketpreises angeboten.

 

AG Nürtingen spricht Eurowings-Kundem Anspruch auf Erstattung der Ticketkosten zu

Ein Passagier von Eurowings hatte im Januar einen Flug von Stuttgart nach Budapest gebucht, der Anfang April stattfinden sollte. Diese Reise wurde - nachdem der Flug zunächst verschoben worden war - von der Lufthansa-Tochter gestrichen und dem Kunden ein Gutschein in Höhe des Ticketpreises in Aussicht gestellt. Ein solcher Gutschein war aber nicht im Interesse des Kunden, sodass er die Rückzahlung der Ticketkosten verlangte. Die Airline weigerte sich, sodass der Passagier vor dem AG Nürtingen klagte. Das Gericht verurteilte die Fluglinie schließlich zur Erstattung des Ticketpreises in Höhe von 79,95 EUR sowie zusätzlich zur Zahlung der Gerichtskosten.

 

EU-Kommission spricht sich gegen eine Gutscheinlösung aus

Wie die EU-Kommission bereits Anfang Mai mitteilte, sollen Fluggäste keine Gutscheine akzeptieren müssen, wenn sie eine Ticketpreiserstattung bevorzugt in Anspruch nehmen wollen. Die EU-Flugastrechteverordnung gewährt Verbrauchern immerhin ein Wahlrecht zwischen Geld und Gutschein. Im Zuge dessen erteilte die EU-Kommission einem etwaigen Gesetzesvorhaben der Bundesregierung, die eine solche Gutscheinlösung für die Fluggesellschaften vorsah, eine Absage und drohte sogar mit der Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahren, sollte sich ein EU-Mitgliedstaat darüber hinweg setzen.

 

Fluggesellschaften werben um Verständnis

Airlines, wie Eurowings sehen sich aufgrund der aktuellen Situation mit einer Vielzahl an Erstattungswünschen konfrontiert, da der Flugverkehr nahezu vollständig eingestellt worden ist. Wie Eurowings erklärte, haben sie die Erteilung von Gutscheinen als "sinnvoll und fair" erachtet, um während der Corona-Krise Kundenansprüchen gerecht zu werden, aber sich gleichzeitig auch "Luft zum Atmen zu verschaffen zu können".

 

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