Die vor allem durch Filesharing-Verfahren bekannte Kanzlei Frommer Legal geht inzwischen auch gegen die Nutzung von Musik in Social-Media-Videos vor. Betroffen sind vor allem Unternehmen, Selbstständige und andere geschäftlich genutzte Accounts. Gefordert werden häufig eine Unterlassungserklärung und Zahlungen von mehreren Tausend Euro.
- Social Media Abmahnungen
Musik im Reel kann teuer werden: Frommer Legal verschickt neue Social-Media-Abmahnungen
von Olivia Wykretowicz
Vom Filesharing zum Social-Media-Video
Frommer Legal ist seit Jahren dafür bekannt, Urheberrechtsverletzungen in Internettauschbörsen zu verfolgen. Aktuelle Abmahnungen zeigen jedoch, dass die Münchner Kanzlei ihr Tätigkeitsfeld erweitert hat. Inzwischen liegen zahlreiche öffentlich dokumentierte Schreiben vor, in denen Unternehmen die unlizenzierte Verwendung von Musik in Instagram-Reels, Facebook-Videos und anderen geschäftlichen Social-Media-Inhalten vorgeworfen wird.
Zu den bislang bekannt gewordenen Fällen gehören unter anderem:
- „Elfe“ von Dario Lessing für den Musikproduzenten Kris Steininger. In einzelnen aktuellen Berichten wird der Vorname allerdings mit Christian angegeben.
- „Finder“ von Ninetoes für Rainer Weichhold und Kling Klong Records
- „Tainted Schall (2K21 Revisit)“ von Thomas Schumacher für Rainer Weichhold mit Bezug zum Label Electric Ballroom
- „Socks & Sandals“ von Format:B für die Hildenbrand & Sell GbR
- „Hausch“ von andhim für die Musiker Simon Haehnel und Tobias Müller
Die genaue Rechteinhaberschaft ist dabei nicht nur eine Formalität. Frommer Legal muss nachweisen können, dass der jeweilige Anspruchsteller gerade die Rechte besitzt, auf die sich Unterlassungs-, Auskunfts- und Zahlungsansprüche stützen. Die öffentlich bekannten Fälle zeigen zugleich, dass die Abmahnungen inzwischen mehrere Produzenten, Künstler und Labels betreffen.
Musikbibliothek ist kein automatischer Freibrief
Viele Betroffene haben den verwendeten Titel direkt über Instagram, Facebook oder eine Schnitt-App wie CapCut ausgewählt. Daraus schließen sie, dass die Musik rechtmäßig verwendet werden durfte. Eine solche Verfügbarkeit sagt jedoch nicht automatisch aus, dass auch eine geschäftliche Nutzung in einem Werbevideo oder auf einem Unternehmensprofil erlaubt ist.
Welche Rechte tatsächlich eingeräumt wurden, hängt von der konkreten Musikquelle, den zum Veröffentlichungszeitpunkt geltenden Lizenzbedingungen und dem Zweck des Beitrags ab. Auch ein kostenpflichtiges Abonnement einer Schnitt-App kann eine umfassende Lizenz für die Veröffentlichung auf einem geschäftlich genutzten Social-Media-Account nicht ohne Weiteres ersetzen. Ein aktuell dokumentierter Fall betrifft sogar ein nicht beworbenes Instagram-Reel mit nur rund 600 Aufrufen, bei dem die Musik über ein kostenpflichtiges CapCut-Pro-Abonnement eingebunden worden war.
Auch ein formal privates Profil schützt nicht zwingend vor einer Abmahnung. Entscheidend kann sein, ob der konkrete Beitrag Produkte, Dienstleistungen oder das eigene Unternehmen bewirbt. In dem dokumentierten Fall zu „Socks & Sandals“ wurde ein Reel trotz Veröffentlichung auf einem privaten Profil als Werbevideo eingeordnet.
Forderungen von mehreren Tausend Euro
In den Schreiben verlangt Frommer Legal regelmäßig die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Hinzu kommen Schadensersatz, Rechtsanwaltskosten und teilweise Auskünfte über Dauer, Reichweite und Art der Musiknutzung.
Die veröffentlichten Beträge unterscheiden sich erheblich. Im Fall „Socks & Sandals“ wurden insgesamt 2.054,10 Euro verlangt. Für „Tainted Schall“ wurde ein pauschales Vergleichsangebot über 5.000 Euro beschrieben. Berichte über Abmahnungen zum Titel „Elfe“ nennen sogar Gesamtforderungen von rund 10.000 Euro.
Diese Summen sind jedoch keine gerichtlich festgestellten Beträge. Ob die Forderungen bestehen und ob ihre Höhe angemessen ist, muss für jeden Fall gesondert geprüft werden. Das Urheberrechtsgesetz sieht zwar Ansprüche auf Unterlassung und bei schuldhaften Rechtsverletzungen auch auf Schadensersatz vor. Voraussetzung ist aber unter anderem, dass der Anspruchsteller die betroffenen Rechte tatsächlich besitzt und keine ausreichende Lizenz vorlag.
Was Betroffene jetzt beachten sollten
Eine Frommer-Legal-Abmahnung sollte nicht ignoriert werden. Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte aber ebenso wenig ungeprüft unterschrieben werden. Sie kann dauerhaft binden und bei einem späteren Verstoß eine erhebliche Vertragsstrafe auslösen.
Vor dem Löschen des beanstandeten Videos sollten Betroffene zunächst den Beitrag und alle relevanten Daten sichern. Dazu gehören das Veröffentlichungsdatum, die Länge des Musikausschnitts, die Reichweite, die Herkunft der Musik, der Account-Typ und die Frage, ob der Beitrag als Werbeanzeige ausgespielt wurde. Die bloße Löschung erledigt bereits geltend gemachte Unterlassungs- und Zahlungsansprüche regelmäßig nicht. Gleichzeitig können durch ein vorschnelles Entfernen wichtige Beweise verloren gehen.
Mueller.legal ist auf die Abwehr urheberrechtlicher Abmahnungen spezialisiert. Wir prüfen unter anderem die behauptete Rechtekette, die Lizenzlage, den geschäftlichen Charakter des Beitrags, die Höhe der Forderungen und die vorformulierte Unterlassungserklärung. Die erste Beratung ist kostenfrei.