• Negative Bewertungen

Trotz Gerichtsurteil nicht gelöscht: LG Erfurt verpflichtet Trustpilot zur Entfernung rechtswidriger Bewertung

Mueller.legal hat für ein Unternehmen aus der Automobilbranche ein Urteil erwirkt, das Trustpilot zur Löschung einer rechtswidrigen Bewertung verpflichtet.

von Olivia Wykretowicz

LG Erfurt verpflichtet Trustpilot zur Entfernung rechtswidriger Bewertung

Negative Online-Bewertungen können nicht nur die öffentliche Wahrnehmung eines Unternehmens beeinträchtigen, sondern auch dessen wirtschaftliche Tätigkeit spürbar beeinflussen, insbesondere dann, wenn rechtswidrige Bewertungen trotz klarer Rechtslage weiterhin online abrufbar bleiben. Das Landgericht Erfurt hat nun klargestellt: Plattformbetreiber müssen rechtswidrige Inhalte löschen, wenn sie eindeutig darauf hingewiesen werden.

Worum es in dem Verfahren ging

Ausgangspunkt war eine negative Bewertung auf Trustpilot, in der das Unternehmen pauschal als „unfassbar schlecht“ bezeichnet und die Versandkosten kritisiert wurden.

Gegen die Verfasserin dieser Bewertung lag bereits ein rechtskräftiges Gerichtsurteil vor, das genau diese Aussagen untersagte. Trotz dieses Urteils blieb die Bewertung weiterhin auf der Plattform abrufbar, auch nachdem Trustpilot ausdrücklich auf die Rechtslage hingewiesen wurde.

Gericht: Plattform muss nach Hinweis handeln

Das Landgericht Erfurt stellte klar, dass Plattformbetreiber nicht untätig bleiben dürfen, wenn ihnen eine Rechtsverletzung konkret nachgewiesen wird.

Spätestens dann, wenn – wie hier – ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, besteht eine klare Pflicht:
👉 Die Plattform muss den Sachverhalt prüfen und
👉 die rechtswidrige Bewertung entfernen

Unterlässt sie dies, kann sie selbst auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.

Warum die Entscheidung wichtig ist

Die Entscheidung zeigt, dass Plattformen sich nicht darauf beschränken können, Inhalte lediglich bereitzustellen.

Sobald eine Rechtsverletzung eindeutig belegt ist, müssen sie aktiv werden. Andernfalls haften sie selbst für die weitere Verbreitung der Inhalte.

Besonders relevant ist der Fall, weil die Rechtswidrigkeit der Bewertung bereits gerichtlich festgestellt war. In solchen Konstellationen sind die Prüfpflichten der Plattform besonders streng.

Bedeutung für Unternehmen

Für Unternehmen bedeutet das:

  • Rechtswidrige Bewertungen müssen nicht hingenommen werden
  • Plattformen können zur Löschung verpflichtet werden
  • Ein bereits erstrittenes Urteil gegen den Verfasser stärkt die eigene Position erheblich

Unsere Beratung

Mueller.legal berät Unternehmen bei der Durchsetzung von Ansprüchen im Zusammenhang mit Online-Bewertungen und Plattformhaftung. Wir unterstützen sowohl bei der Entfernung rechtswidriger Inhalte als auch bei der strategischen Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen.

Pressemitteilung im Volltext

Die vollständige Pressemitteilung zu der Entscheidung finden Sie hier.

Zurück zur Newsübersicht