Die 1. Kammer hat mit Urteil vom heutigen Tage die Klage eines Polizeischülers gegen seine Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst abgewiesen.
VG Aachen: Entlassung eines Polizeischülers aus dem Polizeidienst bestätigt
von Carl Christian Müller
Zur Begründung hat der Vorsitzende Richter Markus Lehmler ausgeführt, dass der Polizeipräsident zu Recht Zweifel an der charakterlichen Eignung des Klägers zum Polizeikommissar gehabt habe. Zwar sei im gesamten Ausbildungskurs über die private Whatsapp-Gruppe eine Vielzahl von Postings verschickt worden, die als zumindest (erheblich) geschmacklos und niveaulos einzuordnen seien. Das könne den Kläger aber nicht entschuldigen. Denn von einem Kommissaranwärter müsse ein gewisses Maß an Selbstkontrolle erwartet werden. Diese habe der Kläger vermissen lassen. Dabei sei zu berücksichtigen, dass ein Polizist im Vorbereitungsdienst eben kein Schüler mehr sei.
Es fehle auch an einem sensiblen Umgang mit dem Thema Rechtsextremismus. Das gelte ungeachtet dessen, dass der Kläger - worüber sich die Beteiligten in der mündlichen Verhandlung auch einig waren - nicht als Rechtsextremist einzustufen ist.
Gegen das Urteil kann der Kläger einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen, über den das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheidet.
Aktenzeichen: 1 K 2241/14
Quelle: Pressemitteilung Verwaltungsgericht Aachen vom 30.04.15