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Wir empfehlen den Versand des Schreibens vorab per E-Mail und dann per Briefpost. Es bleibt Ihnen überlassen, ob Sie dies per Einwurf-Einschreiben oder per normaler Post versenden. Nach unseren Erfahrungen ist der Versand per Post ausreichend, wenn Sie das Schreiben vorab per E-Mail versendet haben.

Ihr Carl Christian Müller
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Rechtsanwalt Carl Christian Müller, LL.M. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

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