Rechtsanwalt Peter Weiler Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

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Markenanmeldung kostenfrei prüfen! Mueller.legal Gratis Marken-Check

Unverbindlich anfragen – in Ruhe entscheiden

Sie haben einen Namen für Ihr Unternehmen, Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung – und möchten ihn als Marke schützen? Im Gratis Marken-Check erhalten Sie dazu eine erste Einschätzung von unserem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz:

  • Ist Ihr Wunschname eintragungsfähig?
  • Welche Markenform und welche Waren- und Dienstleistungsklassen passen zu Ihrem Vorhaben?
  • Deutsche Marke oder Unionsmarke – und was kostet das jeweils (Amtsgebühren und Honorar)?

So funktioniert es:

Sie machen unten ein paar kurze Angaben zu Ihrer Wunschmarke – das dauert keine zwei Minuten. Anschließend ruft unser Fachanwalt Sie zurück, in der Regel noch am Tag Ihrer Anfrage. Der Check ist kostenfrei und unverbindlich: Erst nach dem Gespräch erhalten Sie – wenn Sie möchten – unsere Auftragsunterlagen per E-Mail und entscheiden in Ruhe, ob Sie den Weg mit uns gehen.

Gewünschter Markenname

Gut zu wissen: Namen, die das Produkt oder die Dienstleistung nur beschreiben, trägt das Markenamt nicht ein. „Spaten“ ist für Werkzeug nicht schutzfähig – für Bier funktioniert es. Das DPMA prüft hier seit Jahren spürbar streng; schon beschreibende Anklänge können zum Eintragungshindernis werden. Genau das schätzen wir für Ihren Namen im Gespräch als Erstes ein.

Produkt- und Dienstleistungsportfolio

Stichpunkte genügen – z. B. „Software für Arztpraxen“ oder „Online-Shop für Kaffee und Zubehör“. Denken Sie auch an Geplantes: Aus Ihren Angaben leiten wir die Waren- und Dienstleistungsklassen ab. Sie bestimmen, wie weit der Schutz reicht – und lassen sich nach der Anmeldung nicht mehr erweitern.

Angaben zur gewünschten Marke (Wort oder Wort-/Bildmarke)

Die Wortmarke schützt den Namen selbst, unabhängig von Schrift und Gestaltung. Die Wort-/Bildmarke schützt die konkrete Gestaltung – etwa Ihr Logo. Sie haben ein Logo und sind unsicher? Wählen Sie Wort-/Bildmarke.

Keine Sorge: Eine Festlegung ist Mit Ihrer Auswahl nicht: vebunden Welche Form Sie anmelden, klären wir gemeinsam – die Angabe hilft uns nur, das Gespräch vorzubereiten.

Bildelement der gewünschten Marke

Sofern Sie bereits über ein Logo verfügen, laden Sie dieses bitte hier hoch - auch diese Information hilft uns, das Erstberatungsgespräch optimal vorzubereiten.

Angaben zum geografischen Schutzbereich

Markenschutz wirkt nur dort, wo die Marke eingetragen ist. Als Faustregel: Für ein Geschäft, das auf absehbare Zeit in Deutschland stattfindet, genügt meist die deutsche Marke. Ist Vertrieb ins EU-Ausland geplant, ist die Unionsmarke häufig die wirtschaftlichere Wahl. Welche Strategie zu Ihnen passt – auch mit Blick auf spätere Auslandsanmeldungen – klären wir im Gespräch.

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