Marke anmelden lassen: Markenan­meldung vom Anwalt

  • Prüfung von Schutzfähigkeit, Klassen und Anmeldestrategie
  • Anmeldung beim DPMA oder EUIPO mit klaren Kosten
  • Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz an Ihrer Seite
Markenanmeldung kostenfrei anfragen
Porträt von Rechtsanwalt Peter Weiler bei Mueller.legal

Rechtsanwalt Peter Weiler, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Wann ist eine Markenanmeldung sinnvoll?

Eine Markenanmeldung ist sinnvoll, wenn Sie einen Namen, ein Logo oder eine Produktbezeichnung dauerhaft für Ihr Unternehmen nutzen und rechtlich gegen identische oder verwechselbar ähnliche Kennzeichen vorgehen möchten.

Vor der Anmeldung sollte aber geklärt werden, ob Ihre Wunschmarke schutzfähig ist, welches Schutzgebiet passt, welche Waren und Dienstleistungen erfasst werden sollten und ob ältere Rechte anderer Unternehmen ein Risiko darstellen. Denn eine Anmeldung beim Markenamt bedeutet noch nicht, dass Ihre Marke später nicht angegriffen werden kann.

Mueller.legal gibt Ihnen zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung zur passenden Anmeldestrategie. Wenn die Markenanmeldung sinnvoll ist, übernehmen wir die Schutzfähigkeitsprüfung, das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis und die Einreichung beim DPMA oder EUIPO. Wenn vorher eine vertiefte Markenrecherche notwendig ist, sagen wir das klar vor der Beauftragung.

Markenanmeldung kostenfrei anfragen

Was kostet eine Markenanmeldung?

Die Kosten einer Markenanmeldung setzen sich aus anwaltlichem Honorar, amtlichen Gebühren und einer möglichen Markenrecherche zusammen. Unsere Paketpreise gelten für die Anmeldung einer Wortmarke. Die amtlichen Gebühren des DPMA oder EUIPO kommen hinzu.

Wortmarke Deutschland

300 €

zzgl. MwSt. und DPMA-Gebühren

  • Prüfung der Schutzfähigkeit
  • Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
  • Einreichung beim DPMA
  • Korrespondenz mit dem Markenamt
  • Weiterleitung der Markenurkunde
  • Fristerinnerung zur Schutzverlängerung
  • optional empfohlen: Markenrecherche nach identischen und ähnlichen Marken inkl. Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung: 390 € zzgl. MwSt.
Markenanmeldung kostenfrei anfragen

Wortmarke Europa

550 €

zzgl. MwSt. und EUIPO-Gebühren

  • Prüfung der Schutzfähigkeit
  • Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
  • Einreichung beim EUIPO
  • Korrespondenz mit dem Markenamt
  • Weiterleitung der Markenurkunde
  • Fristerinnerung zur Schutzverlängerung
  • optional empfohlen: Markenrecherche nach identischen und ähnlichen Marken inkl. Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung: 650 € zzgl. MwSt.
Unionsmarke kostenfrei anfragen

Marke International

individueller
Preis

zzgl. MwSt. und Amtsgebühren

  • Klärung der passenden Länderstrategie
  • Prüfung von Schutzgebiet, Klassen und Anmeldeweg
  • Abstimmung der voraussichtlichen Amtsgebühren
  • individuelles Angebot vor der Beauftragung
Internationale Anmeldung anfragen

Markenanmeldung kurz erklärt: worauf Sie vor der Einreichung achten sollten

Wann ist ein Markenschutz von vornherein ausgeschlossen? Was macht das DPMA bei Markenanmeldung? Und was bedeutet überhaupt Verwechslungsgefahr? Rechtsanwalt Peter Weiler erklärt Ihnen, worauf Sie vor Markenanmeldung achten müssen.

 

So läuft die Markenanmeldung mit Mueller.legal ab

  • Anfrage stellen

    Sie übermitteln uns über unser kostenfreies Markenanmeldungsformular Ihre Wunschmarke und beschreiben kurz, für welche Waren oder Dienstleistungen Sie den Namen, das Logo oder die Bezeichnung nutzen möchten.

  • Kostenfreie Ersteinschätzung erhalten

    Wir sichten Ihre Angaben und geben Ihnen kostenfrei eine erste Einschätzung zu Eintragungsfähigkeit, Schutzgebiet und Recherchebedarf.

  • Anmeldung vorbereiten

    Nach Ihrer Beauftragung erstellen wir das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis und stimmen Markenform, Klassen und Schutzgebiet mit Ihnen ab.

  • Markenanmeldung

    Nach Ihrer finalen Freigabe reichen wir die Markenanmeldung beim DPMA oder EUIPO ein und übernehmen die Korrespondenz mit dem Markenamt.

Starten Sie mit einer kostenfreien Ersteinschätzung.

  • erste Einschätzung zu Schutzfähigkeit und Risiken
  • Empfehlung zu Schutzgebiet und Recherchebedarf
  • klare Kosten vor jeder Beauftragung
Markenanmeldung kostenfrei anfragen
  • erste Einschätzung zu Schutzfähigkeit und Risiken
  • Empfehlung zu Schutzgebiet und Recherchebedarf
  • klare Kosten vor jeder Beauftragung

Marke selbst anmelden oder anwaltlich begleiten lassen?

Eine Marke können Sie grundsätzlich selbst beim DPMA oder EUIPO anmelden. Das Formular ist aber nicht der entscheidende Punkt. Entscheidend ist, ob Ihre Wunschmarke eintragungsfähig sein kann, ob die gewählten Waren und Dienstleistungen passen und ob ältere Rechte anderer Unternehmen ein Risiko darstellen. Gerade diese älteren Rechte prüft das Markenamt im Anmeldeverfahren nicht für Sie.

Mueller.legal setzt deshalb vor der Anmeldung an. Wir prüfen mit Ihnen, welches Schutzgebiet sinnvoll ist, wie das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis gefasst werden sollte und ob eine vertiefte Markenrecherche empfohlen wird.

Das ist besonders wichtig, wenn Sie die Marke dauerhaft für ein Unternehmen, einen Shop, ein Produkt oder eine Dienstleistung nutzen möchten. Eine angemeldete Marke ist nicht automatisch konfliktfrei. Sie kann auch nach der Einreichung noch angegriffen werden, etwa durch Widerspruch oder Löschungsverfahren.

Rechtsanwalt Peter Weiler, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Rechtsanwalt Peter Weiler, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, sagt:

„Die meisten Risiken einer Markenanmeldung entstehen nicht erst beim Markenamt, sondern vorher: bei der Wahl der Marke, der Klassen, des Schutzgebiets und der Frage, ob ältere Rechte entgegenstehen können.“

Jetzt kostenfrei beraten lassen

Warum eine Markenrecherche vor der Anmeldung wichtig ist

Eine Markenrecherche zeigt, ob Ihrer Wunschmarke bereits identische oder ähnliche ältere Marken entgegenstehen könnten. Gerade dieses Risiko wird bei der Anmeldung nicht automatisch für Sie geklärt. Das Markenamt prüft zwar bestimmte Eintragungshindernisse, aber nicht vollständig, ob Dritte ältere Rechte haben und später gegen Ihre Marke vorgehen können.

Eine einfache Google-Suche oder ein kurzer Blick in ein Markenregister reicht dafür leider nicht aus. Problematisch können nicht nur exakt gleiche Marken sein. Auch ähnliche Namen, Schreibweisen, Logos oder Angebote in verwandten Waren- und Dienstleistungsklassen können zu Verwechslungsgefahr führen. Ein solcher Konflikt zeigt sich häufig erst nach der Anmeldung, etwa wenn ein älterer Markeninhaber Widerspruch einlegt oder die Löschung der Marke verlangt.

Mueller.legal prüft deshalb vor der Einreichung, ob eine vertiefte Markenrecherche sinnvoll ist. Dabei geht es nicht darum, jede theoretische Fundstelle zu sammeln, sondern die rechtlich relevanten Risiken einzuordnen: Ist die Anmeldung in dieser Form sinnvoll? Sollte die Marke angepasst werden? Oder ist ein anderes Schutzgebiet, eine andere Markenform oder ein engeres Waren- und Dienstleistungsverzeichnis die bessere Strategie?

  • Identische Marken: Gibt es die Wunschmarke bereits in gleicher Form?
  • Ähnliche Marken: Besteht Verwechslungsgefahr mit älteren Zeichen?
  • Klassen und Schutzbereich: Passt das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis zur geplanten Nutzung?
  • Risikoeinschätzung: Ist die Anmeldung sinnvoll oder sollte die Strategie angepasst werden?
Markenrecherche und Anmeldung kostenfrei anfragen

Vermeiden Sie teure Fehlanmeldungen. Lassen Sie Ihre Marke vorab kostenfrei prüfen!

Gratis Marken-Check startenGratis Marken-Check

DPMA, EUIPO oder international: wo sollte die Marke angemeldet werden?

Bei der Markenanmeldung geht es nicht darum, vorsorglich das größte Schutzgebiet zu wählen. Ein zu enger Schutz kann später nicht ausreichen. Ein zu weiter Schutz kann aber unnötige Kosten auslösen und das Risiko erhöhen, dass ältere Rechte anderer Unternehmen der Anmeldung entgegenstehen.

Gerade bei einer Unionsmarke sollte vorab geprüft werden, ob der EU-weite Schutz wirklich zur Geschäftsplanung passt. Denn je größer das Schutzgebiet ist, desto mehr ältere Markenrechte können relevant werden. Eine Anmeldung, die auf den ersten Blick umfassender wirkt, ist deshalb nicht automatisch die bessere Strategie.

Deutsche Marke beim DPMA anmelden

Eine deutsche Marke kann sinnvoll sein, wenn der wirtschaftliche Schwerpunkt zunächst klar in Deutschland liegt. Sie kann ein fokussierter Einstieg sein, wenn Sie Ihre Marke schnell und mit überschaubarem Schutzgebiet absichern möchten.

EU-Marke oder Unionsmarke beim EUIPO anmelden

Eine Unionsmarke kann sinnvoll sein, wenn Sie die Marke in mehreren EU-Ländern nutzen oder eine konkrete Expansion planen. Vor der Anmeldung sollte aber geprüft werden, ob ältere Rechte in einzelnen EU-Ländern zum Risiko werden können.

Internationale Marke anmelden

Eine internationale Anmeldung ist keine pauschale „Weltmarke“. Es muss konkret festgelegt werden, in welchen Ländern Schutz benötigt wird. Davon hängen Rechercheaufwand, Amtsgebühren, Verfahren und Kosten ab.

Mueller.legal prüft mit Ihnen, welches Schutzgebiet wirtschaftlich sinnvoll und rechtlich vertretbar ist. Ziel ist keine möglichst große Anmeldung um jeden Preis, sondern ein Schutz, der zu Ihrer tatsächlichen Nutzung, Ihrer Expansion und Ihrem Risiko passt.

Jetzt kostenfrei beraten lassen

Wortmarke, Logo oder Wort-Bild-Marke anmelden?

Vor der Markenanmeldung muss klar sein, was genau geschützt werden soll. Ein Name, ein Logo und eine Kombination aus Wort und Gestaltung können rechtlich unterschiedlich wirken. Die richtige Markenform entscheidet deshalb mit darüber, wogegen Sie später tatsächlich vorgehen können.

Wortmarke anmelden

Eine Wortmarke schützt den Namen oder Begriff unabhängig von einer bestimmten Gestaltung. Sie ist häufig die stärkste Wahl, wenn vor allem der Unternehmensname, Produktname oder Angebotsname geschützt werden soll.

Logo als Marke anmelden

Wenn die grafische Gestaltung im Vordergrund steht, kann eine Anmeldung als Bildmarke oder Wort-Bild-Marke sinnvoll sein. Das betrifft vor allem Logos, Schriftzüge oder Zeichen, bei denen die Gestaltung für den Wiedererkennungswert wichtig ist.

Waren- und Dienstleistungsverzeichnis festlegen

Ebenso wichtig sind die Markenklassen. Das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis legt fest, für welche Produkte oder Leistungen Ihre Marke geschützt wird. Zu enge Angaben können Schutzlücken lassen. Zu weite Angaben können unnötige Kosten und neue Angriffsflächen schaffen.

Mueller.legal prüft mit Ihnen, welche Markenform und welche Nizza-Klassen zu Ihrer tatsächlichen Nutzung passen. Dabei geht es nicht um eine möglichst breite Anmeldung auf Vorrat, sondern um einen Schutzbereich, der Ihre Marke wirtschaftlich sinnvoll absichert.

Das ist besonders wichtig, weil die Anmeldung später nicht beliebig korrigiert werden kann. Wird das Zeichen falsch angemeldet oder das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis zu eng gefasst, kann eine neue Anmeldung erforderlich werden.

Ist Ihre Marke bereit für die Anmeldung?

  • erste Einschätzung zu Schutzfähigkeit und Risiken
  • Empfehlung zu Schutzgebiet und Recherchebedarf
  • klare Kosten vor jeder Beauftragung
Markenanmeldung kostenfrei anfragen
  • erste Einschätzung zu Schutzfähigkeit und Risiken
  • Empfehlung zu Schutzgebiet und Recherchebedarf
  • klare Kosten vor jeder Beauftragung

Nach der Markenanmeldung: Schutz richtig weiterdenken

Die Markenanmeldung schafft die Grundlage für Markenschutz. Ob dieser Schutz im Alltag trägt, hängt aber auch davon ab, wie die Marke genutzt, überwacht und bei Konflikten verteidigt wird.

Deshalb achten wir schon vor der Einreichung darauf, dass Markenform, Schutzgebiet und Waren- und Dienstleistungsverzeichnis zu Ihrer tatsächlichen Nutzung passen. So wird die Anmeldung nicht nur ein Registereintrag, sondern die Grundlage für eine sinnvolle Schutzstrategie.

Wenn Ihre Marke geschäftlich wichtig ist, kann nach der Eintragung eine laufende Markenüberwachung sinnvoll sein. So können neue ähnliche Markenanmeldungen früh erkannt und anwaltlich eingeordnet werden.

Markenanmeldung und weitere Schutzschritte anfragen

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Peter Weiler Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

+49 30 206 436 810

Markenanmeldung mit fachanwaltlicher Prüfung

  • Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
  • begleitet Unternehmen bei der Anmeldung und Absicherung ihrer Marken
  • anwaltliche Einschätzung vor der Einreichung
  • Prüfung von Markenform, Klassen und Schutzgebiet
  • klare Kosten und nächste Schritte vor jeder Beauftragung
Markenanmeldung kostenfrei anfragen

FAQ zur Markenanmeldung

Eine Markenanmeldung ist keine reine Formsache. Bevor eine Marke beim DPMA oder EUIPO eingereicht wird, sollten Schutzfähigkeit, ältere Rechte, Klassen, Schutzgebiet und Kosten sauber eingeordnet werden. Mueller.legal beantwortet hier typische Fragen, die vor der Anmeldung wichtig sind und später über den tatsächlichen Schutz der Marke entscheiden können.

Brauche ich für die Markenanmeldung einen Anwalt?

Für die reine Einreichung beim DPMA oder EUIPO ist ein Anwalt nicht zwingend erforderlich. Entscheidend ist aber, ob die Marke schutzfähig sein kann, welche Klassen passen und ob ältere Rechte anderer Unternehmen ein Risiko darstellen.

Eine anwaltliche Begleitung ist besonders sinnvoll, wenn die Marke dauerhaft für ein Unternehmen, ein Produkt, einen Shop oder eine Dienstleistung genutzt werden soll.

Was muss ich bei der Markenanmeldung beachten?

Vor der Markenanmeldung sollten Schutzfähigkeit, Markenform, Waren- und Dienstleistungsklassen, Schutzgebiet und mögliche ältere Rechte geprüft werden. Diese Punkte entscheiden darüber, ob die Anmeldung sinnvoll vorbereitet ist. Besonders wichtig ist, dass das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis nicht zu eng und nicht unnötig weit gefasst wird. Spätere Erweiterungen sind nicht ohne Weiteres möglich.

Ist eine Markenrecherche vor der Anmeldung notwendig?

Eine Markenrecherche ist nicht immer gesetzlich vorgeschrieben, kann aber wirtschaftlich sehr wichtig sein. Das Markenamt prüft nicht vollständig, ob ältere Rechte anderer Unternehmen bestehen und später gegen Ihre Marke geltend gemacht werden können. Gerade bei geschäftlich wichtigen Marken sollte deshalb vor der Anmeldung geprüft werden, ob identische oder ähnliche ältere Marken ein Risiko darstellen.

Was kostet eine Markenanmeldung beim Anwalt?

Die Kosten einer Markenanmeldung beim Anwalt setzen sich aus anwaltlichem Honorar, amtlichen Gebühren und gegebenenfalls den Kosten einer Markenrecherche zusammen. Bei Mueller.legal gelten die auf dieser Seite genannten Paketpreise für die Anmeldung einer Wortmarke. Die amtlichen Gebühren des DPMA oder EUIPO kommen hinzu. Welche Kosten in Ihrem Fall entstehen, hängt vor allem vom Schutzgebiet, der Zahl der Klassen und dem Recherchebedarf ab. Mueller.legal nennt Ihnen die voraussichtlichen Kosten vor jeder Beauftragung.

DPMA oder EUIPO: Wo sollte ich meine Marke anmelden?

Das hängt davon ab, wo Sie die Marke tatsächlich nutzen und welche Märkte realistisch geplant sind. Eine deutsche Marke beim DPMA kann ausreichen, wenn der Schutz auf Deutschland ausgerichtet ist. Eine Unionsmarke beim EUIPO kommt in Betracht, wenn EU-weiter Schutz sinnvoll ist. Ein größeres Schutzgebiet ist nicht automatisch die bessere Wahl. Es kann höhere Kosten und zusätzliche Kollisionsrisiken mit älteren Rechten auslösen.

Soll ich eine Wortmarke, ein Logo oder eine Wort-Bild-Marke anmelden?

Das hängt davon ab, was genau geschützt werden soll. Eine Wortmarke schützt den Namen oder Begriff unabhängig von der grafischen Gestaltung. Eine Bildmarke oder Wort-Bild-Marke kann sinnvoll sein, wenn die Gestaltung des Logos für den Wiedererkennungswert wichtig ist.

Kann ich meine Marke nachträglich ändern?

Das Markenzeichen selbst kann nach der Anmeldung nicht beliebig geändert werden. Auch das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis kann später nicht erweitert, sondern nur eingeschränkt werden. Deshalb sollten Markenform, Klassen und Waren- und Dienstleistungen vor der Einreichung sorgfältig festgelegt werden.

Kann eine eingetragene Marke später wieder angegriffen werden?

Ja. Die Eintragung bedeutet nicht, dass ältere Rechte anderer Unternehmen ausgeschlossen sind. Wenn ein älterer Markeninhaber eine Verwechslungsgefahr sieht, kann er Widerspruch einlegen oder später gegen die Nutzung der Marke vorgehen. Eine Markenrecherche kann solche Risiken früh sichtbar machen. Eine konfliktfreie Nutzung lässt sich dadurch aber nicht garantieren.

So haben uns unsere Mandanten erlebt

Ausgewählte Google-Bewertungen geben einen Einblick, wie unsere Mandanten die Beratung, Kommunikation und Bearbeitung ihrer Anliegen erlebt haben.

  • Kita Spielhaus

    vor 8 Monaten

    Die Kanzlei arbeitet äußerst strukturiert, zuverlässig und lösungsorientiert. Termine wurden pünktlich eingehalten, Rückmeldungen erfolgten schnell, und alle Zusagen wurden konsequent erfüllt.
  • Dr. med. Andreas Montanari

    vor 9 Monaten

    Seit Jahren arbeitet Mueller.legal zuverlässig, transparent und schnell für meine Praxis. Vielen Dank!
  • Pantheon

    vor 1 Jahr

    Die Kanzlei ist uneingeschränkt von mir zu empfehlen. Der niedrige Gegenstandswert haette schon die meisten Kollegen abgeschreckt. Aber hier gab es Professionalität bis zum letzten Schriftsatz und Obsiegen im Rechtsstreit. 101 Punkte!
  • Burghard Emersleben

    vor 8 Monaten

    Hochprofessionell, auch wenn sich das in unserem Fall als sehr schwierig und hartnäckig erwies, konnte sich die Kanzlei Müller durchsetzen. Sehr netter telefonischer Umgang, alles in einem sehr zügigen Tempo, die wissen was sie tun.
  • Michael Bechmann

    vor 1 Jahr

    Mueller.legal ist auf der Höhe der Zeit, antwortet schnell, verständlich und unaufgeforderte Meldungen zu Zwischenständen runden das Bild ab. Danke für die Hilfe!

Marke anmelden lassen?

Starten Sie mit einer kostenfreien Ersteinschätzung!

Senden Sie uns Ihre geplante Marke und beschreiben Sie kurz, wofür Sie den Namen, das Logo oder die Bezeichnung nutzen möchten. Rechtsanwalt Peter Weiler und das Team von Mueller.legal ordnen ein, ob eine Markenanmeldung beim DPMA oder EUIPO sinnvoll ist, ob vorab eine Markenrecherche empfohlen wird und welche Kosten vor einer Beauftragung entstehen.

So erhalten Sie eine erste anwaltliche Einschätzung, bevor Ihre Marke eingereicht wird.

Markenanmeldung kostenfrei anfragen
Rechtsanwalt Peter Weiler, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz