Rechtsanwalt Carl Christian Müller, LL.M. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

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Soforthilfe bei negativen Bewertungen - wir schützen Ihren Ruf! Beauftragen Sie uns jetzt mit Ihrem Fall

gut, dass Sie hier sind - legen wir los.

Die Bewertung, gegen die wir vorgehen

Es geht um die unter dem nachfolgenden Link abrufbare Bewertung:

Auf dieser Seite können Sie das für Ihren Fall mit dem Aktenzeichen passende Vorgehen auswählen und uns direkt beauftragen.

Angaben zu unserem Honorar

Die Kosten für unser Tätigwerden berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) aus einem Gegenstandswert von EUR und belaufen sich auf Von diesem Betrag ist die außergerichtliche Forderungsdurchsetzung umfasst.

Angaben zum Vorgehen

Welches Vorgehen ist in Ihrem Fall das richtige?

Es gibt grundsätzlich zwei Wege, gegen eine negative Bewertung vorzugehen: eine Meldung bei (DSA-Verfahren) oder eine anwaltliche Abmahnung direkt an den Rezensenten. Beide Wege haben ihre Berechtigung – aber nicht jeder Weg passt zu jedem Fall.

Variante 1: Vorgehen gegen

Das DSA-Verfahren ist günstiger, hat aber einen entscheidenden Nachteil: Die Plattform informiert den Rezensenten über die Beanstandung und gibt ihm Gelegenheit zum Widerspruch. Widerspricht er, ist die Chance auf Löschung in der Regel verbraucht. Gerade bei Bewertungen, die unter Klarnamen veröffentlicht wurden oder bei denen erkennbar ein tatsächlicher Geschäftskontakt zugrunde liegt, wie dies vorliegend der Fall ist, ist mit einem Widerspruch zu rechnen. Im schlimmsten Fall verschärft der Rezensent seine Bewertung sogar nachträglich.

Variante 2: Vorgehen gegen den Rezensenten (Empfohlen)

Die Abmahnung ist aufwendiger und kostenintensiver – aber sie wirkt direkt, persönlich und mit deutlich höherem Nachdruck. Der Rezensent wird mit den rechtlichen Konsequenzen konfrontiert und in der Mehrzahl der Fälle führt das zur schnellen Löschung. Zudem haben Sie hier - anders als im DSA-Verfahren einen Anspruch auf Ersatz der Ihnen entstandenen Kosten.

In Ihrem Fall empfehlen wir die Abmahnung. Sie können aber selbstverständlich auch das DSA-Verfahren wählen.

Die Angaben zu Ihrem Fall

Damit wir die Abmahnung entwerfen können, benötigen wir einige wenige Angaben von Ihnen – insbesondere Name und Adresse des Rezensenten sowie eine kurze Schilderung, welche Aussagen in der Bewertung aus Ihrer Sicht falsch oder unwahr sind. Sie können diese Angaben jetzt direkt hier machen oder, wenn Sie gerade nicht alles zur Hand haben, in einem separaten Formular nachholen, das wir Ihnen nach der Beauftragung per E-Mail zusenden.

Angaben zur Person des Rezensenten

Bitte machen Sie nachfolgend Angaben zu dem Verfasser der Bewertung. Bitte geben Sie hierbei nicht den Namen an, den der Verfasser möglicherweise als Pseudonym in der Bewertung angegebene hat, sondern dessen tatsächlichen Namen.

Wir benötigen diese Daten, da wir dem Verfasser der Bewertung die Abmahnung per Post übersenden werden.

Sofern Sie die E-Mail-Adresse des Rezensenten kennen, geben Sie diese hier an.

Angaben zum Sachverhalt

Bitte schildern Sie nachfolgend die Umstände, die zu der Bewertung geführt und stellen aus Ihrer Sicht kurz dar, welche der Aussagen in der Bewertung falsch bzw. unwahr sind. Auch Weglassungen des Rezensenten können wichtig sein.

Bitte geben Sie an wann Sie das erste mal von der Bewertung Kenntnis genommen haben.

Unterlagen & Belege

Gerne können Sie uns an dieser Stelle Unterlagen oder Belege zum Sachverhalt hochladen, wie etwa Auftragsunterlagen, Rechnungen oder Screenshots von Kommunikationsverläufen.

Sie können Sie Unterlagen auch über die Smartphone abfotografieren und uns auf diesem Wege zukommen lassen. Die Kamerafunktion Ihres Smartphones öffnet sich bei Klick auf "Datei hochladen."

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben und diese Deckungszusage erteilen, werden die Kosten gegenüber der Rechtsschutzversicherung abgerechnet. In diesem Fall wäre von Ihnen lediglich eine eventuell bestehende Selbstbeteiligung zu tragen, die in der Regel 150 EUR (in Ausnahmefällen auch mehr) beträgt.

Die Deckungszusage holen wir unmittelbar nach der Auftragserteilung an. Dieser Service ist kostenfrei.

Wichtiger Hinweis zur Eilbedürftigkeit

Da die Bewertung noch sehr jung ist, läuft in dieser Sache eine Dringlichkeitsfrist. Diese beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem Sie erstmals Kenntnis von der Bewertung erlangt haben. Innerhalb einer Monatsfrist können wir im Ernstfall schnelleren gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen. Wir empfehlen daher, dieses Zeitfenster optimal zu nutzen und nicht zu lange mit der Entscheidung zu warten.

Jetzt Mueller.legal beauftragen!

Wenn Sie uns beauftragen möchten, bitten wir Sie, nachfolgend um Ihre Unterschrift. Diese können Sie entweder per Maus oder auf einen Touchscreen  mit dem Finger leisten.

Die Übertragung der von Ihnen angegebenen Daten erfolgt verschlüsselt. Den sicheren und selbstverständlich verschwiegenen Umgang mit Ihren Daten haben wir in unserer Datenschutzerklärung geregelt.

Mit Absenden dieses Formulars erhalten Sie an die bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse eine Auftragsbestätigung sowie eine Kopie der von Ihnen unterschriebene Vollmacht.

Bis hierhin herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit!

 

Bitte addieren Sie 9 und 9.