Rechtsanwalt Carl Christian Müller, LL.M. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

+49 30 206 436 810

Soforthilfe bei negativen Bewertungen - wir schützen Ihren Ruf! Machen Sie hier nun Angaben zu Ihrem Fall

vielen Dank für Ihr Vertrauen – wir legen jetzt für Sie los und gehen gegen die unter dem nachfolgenden Link

abrufbare Bewertung unmittelbar gegen deren Verfasser mit einer Abmahnung vor.

Damit wir die Abmahnung so präzise und durchschlagskräftig wie möglich formulieren können, brauchen wir Ihre Mithilfe. Je genauer Sie uns schildern, was an der Bewertung falsch ist, desto stärker wird unser Schreiben. Auch Stichpunkte sind völlig ausreichend – Hauptsache, wir kennen Ihre Sicht der Dinge.

Falls zwischen Ihnen und dem Rezensenten ein Vertragsverhältnis bestand, sind Unterlagen wie Auftragsbestätigungen, Rechnungen, E-Mail-Verläufe oder Fotos besonders wertvoll. Sie können diese weiter unten direkt hochladen.

Angaben zum Sachverhalt

Bitte schildern Sie nachfolgend die Umstände, die zu der Bewertung geführt und stellen aus Ihrer Sicht kurz dar, welche der Aussagen in der Bewertung falsch bzw. unwahr sind. Auch Weglassungen des Rezensenten können wichtig sein.

Unterlagen & Belege

Gerne können Sie uns an dieser Stelle Unterlagen oder Belege zum Sachverhalt hochladen, wie etwa Auftragsunterlagen, Rechnungen oder Screenshots von Kommunikationsverläufen.

Sie können Sie Unterlagen auch über die Smartphone abfotografieren und uns auf diesem Wege zukommen lassen. Die Kamerafunktion Ihres Smartphones öffnet sich bei Klick auf "Datei hochladen."

Angaben zur Person des Rezensenten

Bitte machen Sie nachfolgend Angaben zu dem Verfasser der Bewertung. Bitte geben Sie hierbei nicht den Namen an, den der Verfasser möglicherweise als Pseudonym in der Bewertung angegebene hat, sondern dessen tatsächlichen Namen.

Wir benötigen diese Daten, da wir dem Verfasser der Bewertung die Abmahnung per Post übersenden werden.

Sofern Sie die E-Mail-Adresse des Rezensenten kennen, geben Sie diese hier an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben und diese Deckungszusage erteilen, werden die Kosten gegenüber der Rechtsschutzversicherung abgerechnet. In diesem Fall wäre von Ihnen lediglich eine eventuell bestehende Selbstbeteiligung zu tragen, die in der Regel 150 EUR (in Ausnahmefällen auch mehr) beträgt.

Die Deckungszusage holen wir unmittelbar nach der Auftragserteilung an. Dieser Service ist kostenfrei.

Daten übertragen

Sie müssen nun nur den Button "Jetzt Daten übertragen" betätigen. Die Übertragung der Daten erfolgt verschlüsselt. Nach Eingang der Daten beginnen wir mit der Bearbeitung des Falles und werden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurückmelden.

Bis hierhin herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit!

Bitte rechnen Sie 2 plus 9.