Googles KI-Modus brachte einen Arzt mit einem Strafverfahren wegen sexueller Nötigung in Verbindung und behauptete, er sei verurteilt und entlassen worden. Tatsächlich betrafen die Vorwürfe einen anderen Mediziner, doch trotz konkreter Hinweise auf die Verwechslung leitete Google keine Maßnahmen ein. Das LG Aachen untersagte die Falschbehauptungen mit Beschluss vom 24. September 2026 (Az. 8 O 268/26). Zusammen mit einer weiteren Entscheidung des LG Hamburg zeigt der Fall, wann Google für KI-generierte Aussagen verantwortlich gemacht werden kann und warum eine konkrete Beanstandung entscheidend sein kann.
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Google-KI verwechselt Ärzte: LG Aachen untersagt falsche Straftatvorwürfe
von Olivia Wykretowicz
Google-KI ordnet Strafverfahren dem falschen Arzt zu
Der betroffene Arzt hatte als Chefarzt und Professor für Neuroradiologie gearbeitet. Ende August 2026 machte ihn ein ärztlicher Kollege darauf aufmerksam, dass Googles KI-Modus falsche Informationen über ihn verbreitete.
Bei Suchanfragen nach seinem Namen und Begriffen wie „Freistellung“, „Kündigung“ oder „Gerichtsverfahren“ stellte die KI einen Zusammenhang mit einem Strafverfahren wegen sexueller Nötigung her. Sie behauptete unter anderem, der Arzt sei deshalb freigestellt, gekündigt und später zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Auch über arbeitsgerichtliche Verfahren und eine angebliche sechsstellige Abfindung berichtete der KI-Modus.
Die Aussagen betrafen jedoch nicht den Antragsteller, sondern einen anderen ehemaligen Universitätsprofessor. Das LG Aachen stellte fest, dass das Strafverfahren tatsächlich gegen eine andere Person geführt worden war.
Solche Verwechslungen können auch Unternehmen betreffen, wenn Googles KI fremde Vorwürfe, behördliche Warnungen oder andere negative Informationen fälschlich mit einem Unternehmensnamen verknüpft. Welche rechtlichen Schritte gegen Falschdarstellungen in Google AI Overviews und im KI-Modus möglich sind, erläutert Mueller.legal auf einer eigenen Leistungsseite.
Google lehnt Maßnahmen trotz konkreter Hinweise ab
Bereits am 28. August 2026 forderte der betroffene Arzt Google zur Entfernung der falschen Behauptungen auf. Er erläuterte, dass die Angaben nicht seine Person betrafen.
Am 15. September 2026 teilte Google jedoch mit, trotz der Beanstandung keine Maßnahmen einzuleiten. Auch eine anschließende anwaltliche Abmahnung führte zunächst nicht zur Entfernung der Inhalte.
Der Betroffene beantragte daraufhin eine einstweilige Verfügung. Das LG Aachen gab seinem Antrag statt und untersagte Google, die konkret beanstandeten Aussagen über ihn im KI-Modus der Suchmaschine weiterzuverbreiten.
LG Aachen: Google ist für selbst erzeugte KI-Antworten verantwortlich
Das Gericht stützte den Unterlassungsanspruch auf §§ 1004 Abs. 1 Satz 2, 823 Abs. 1 BGB in Verbindung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 und Art. 1 Abs. 1 GG.
Entscheidend war, dass Googles KI-Modus nicht lediglich fremde Internetseiten anzeigt. Stattdessen wertet das System Informationen verschiedener Quellen aus, verknüpft sie miteinander und erzeugt daraus eigenständige Antworten.
Das LG Aachen ordnete Google deshalb die Verantwortung für diese KI-generierten Aussagen zu. Im konkreten Fall handelte es sich um überprüfbare Tatsachenbehauptungen, deren Unrichtigkeit der Antragsteller glaubhaft gemacht hatte.
Besonders deutlich äußerte sich die Kammer dazu, wie einfach Google die Verwechslung hätte feststellen können:
„Hätte sie ihre eigene KI mit den Einwendungen des Antragstellers konfrontiert, wäre sie zu dem Ergebnis gekommen, dass die Äußerungen falsch sind.“
Nach Auffassung des Gerichts war eine entsprechende Überprüfung ohne Weiteres möglich. Google konnte sich deshalb nicht darauf zurückziehen, dass die Aussagen automatisiert erzeugt worden waren.
Auch die Dringlichkeit bejahte das Gericht. Die Falschbehauptungen waren öffentlich zugänglich und geeignet, dem beruflichen Ansehen und der gesellschaftlichen Stellung des Arztes erheblich zu schaden.
LG Aachen, Beschluss vom 24.09.2026, Az. 8 O 268/26, im Volltext
LG Hamburg: Google muss auf konkrete Beanstandungen reagieren
Bereits das LG Hamburg hatte sich mit persönlichkeitsrechtsverletzenden Aussagen in Googles „Übersicht mit KI“ befasst. Mit Beschluss vom 29. September 2025 (Az. 324 O 404/25) untersagte es Google bestimmte Äußerungen über ein Unternehmen.
Die KI-Übersicht vermittelte nach Auffassung des Gerichts den Eindruck, Mandanten hätten das Unternehmen aus bestimmten Gründen kritisiert. Das Unternehmen beanstandete diese Darstellung als unwahr.
Das LG Hamburg übertrug die vom Bundesgerichtshof zur Autocomplete-Funktion entwickelten Grundsätze auf die KI-generierten Suchübersichten. Danach sind die Aussagen Google unmittelbar zuzurechnen. Eine Unterlassungshaftung setzt nach diesem Ansatz jedoch voraus, dass der Suchmaschinenbetreiber seine Prüfpflichten verletzt.
Solche Prüfpflichten können durch eine hinreichend konkrete Beanstandung ausgelöst werden.
Im Hamburger Verfahren hatte das Unternehmen Google bereits vorgerichtlich auf die beanstandeten Aussagen hingewiesen. Der Suchmaschinenbetreiber erklärte jedoch, keine Maßnahmen ergreifen zu wollen. Auch vor Gericht erläuterte Google nicht ausreichend, aus welchen konkreten Veröffentlichungen die Aussagen stammen sollten.
Das LG Hamburg sah darin eine Verletzung der Prüfpflichten.
Bemerkenswert ist zudem, dass das Gericht die wechselnden Ergebnisse von KI-Suchanfragen ausdrücklich berücksichtigte. Selbst wenn eine bestimmte KI-Übersicht nicht jedes Mal wortgleich erscheint, kann nach seiner Auffassung die Gefahr bestehen, dass die rechtsverletzenden Aussagen erneut verbreitet werden.
LG Hamburg, Beschluss vom 29.09.2025, Az. 324 O 404/25, im Volltext
Was die Beschlüsse über Googles Verantwortung zeigen
Die beiden Entscheidungen betreffen unterschiedliche Funktionen der Google-Suche und setzen rechtlich verschiedene Schwerpunkte.
Das LG Aachen betont die Verantwortung Googles für die eigenständige Erstellung und Verknüpfung von KI-Inhalten. Das LG Hamburg stellt bei der Unterlassungshaftung auf die Verletzung von Prüfpflichten nach einer konkreten Beanstandung ab.
Beide Verfahren machen deutlich, dass Google nicht allein deshalb von einer Verantwortung befreit ist, weil eine rechtsverletzende Aussage mithilfe künstlicher Intelligenz erzeugt wurde.
Aus den Beschlüssen folgt allerdings keine allgemeine Pflicht, jede fehlerhafte KI-Antwort automatisch zu entfernen. Ob ein Unterlassungsanspruch besteht, hängt insbesondere vom Inhalt der Äußerung, der betroffenen Rechtsposition und den weiteren Umständen des Einzelfalls ab.
Beide Entscheidungen ergingen zudem im einstweiligen Rechtsschutz. Eine abschließende höchstrichterliche Klärung der Haftung für KI-generierte Suchantworten liegt damit nicht vor.
Falsche KI-Antworten: Worauf es bei einer Beanstandung ankommt
Wer feststellt, dass Googles KI falsche Tatsachen über die eigene Person oder das eigene Unternehmen verbreitet, sollte zunächst die konkrete Ausgabe dokumentieren. Wichtig sind insbesondere die verwendete Suchanfrage, der vollständige Wortlaut der KI-Antwort, das Datum und gegebenenfalls die angezeigten Quellen.
Anschließend kommt es darauf an, die Falschbehauptungen möglichst konkret zu benennen und nachvollziehbar darzulegen, weshalb sie unzutreffend sind. Gerade bei Personen- oder Unternehmensverwechslungen kann entscheidend sein, welche Informationen tatsächlich eine andere Person oder ein anderes Unternehmen betreffen.
Die Beschlüsse aus Aachen und Hamburg verdeutlichen, dass die Reaktion Googles auf eine solche Beanstandung für die rechtliche Durchsetzung eine wichtige Rolle spielen kann.
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