Halten wir eine Bewertung für rechtswidrig — etwa weil sie unwahre Tatsachenbehauptungen enthält, keinem echten Kundenkontakt zuzuordnen ist oder gegen die Richtlinien der Plattform verstößt —, fordern wir die Plattform nach Ihrer Freigabe auf, die Bewertung zu prüfen und zu entfernen. Welches Verfahren dabei zum Einsatz kommt, hängt von der Plattform und der Art des Verstoßes ab; die Verfahren und ihre Anforderungen kennen wir aus einer Vielzahl von Löschverfahren.
Bleibt die Löschung aus, endet unser Weg dort nicht: Auf Ihren Wunsch fordern wir den Verfasser der Bewertung anwaltlich zur Löschung auf. Führt auch das nicht zum Erfolg, sprechen wir eine äußerungsrechtliche Abmahnung aus — und prüfen im Einzelfall, ob ein gerichtliches Vorgehen gegen den Verfasser oder die Plattform in Betracht kommt.
Über Kosten und Erfolgsaussichten jedes weiteren Schrittes sprechen wir vorher offen mit Ihnen: Wir empfehlen nur Schritte, die wir nach unseren Erfahrungswerten für aussichtsreich halten.