Bleibt eine GoLocal-Bewertung nach der ersten Beanstandung online, ist das Verfahren nicht zwingend beendet. Wir prüfen die Reaktion von GoLocal und werten aus, ob und wie der Bewertende zu den beanstandeten Aussagen Stellung genommen oder Nachweise vorgelegt hat.
Ergeben sich daraus neue Ansatzpunkte, können wir die Beanstandung konkretisieren und gegenüber GoLocal nachschärfen. Dabei prüfen wir auch erneut, ob die Bewertung tatsächlich von GoLocal stammt oder über ein anderes Portal eingebunden wurde und deshalb ein anderer Adressat zuständig ist.
Ist der Bewertende bekannt, kann außerdem geprüft werden, ob ein unmittelbares Vorgehen gegen die konkrete Äußerung sinnvoller ist als ein weiteres Vorgehen über die Plattform.
Besteht aus unserer Sicht weiterhin eine Rechtsverletzung, prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, welche weiteren rechtlichen Schritte in Betracht kommen. Ob und welches weitere Vorgehen sinnvoll ist, hängt vom konkreten Fall, der Reaktion von GoLocal und den vorliegenden Nachweisen ab.
Sie haben bereits erfolglos versucht, eine GoLocal-Bewertung löschen zu lassen? Wir prüfen, welche Möglichkeiten noch bestehen.