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GoLocal Bewertungen löschen

Fachanwalt für das Löschen von GoLocal Bewertungen

Suchen Sie nach einem erfahrenen Rechtanwalt, der auf die Löschung von negativen Bewertungen auf GoLocal spezialisiert ist und für Sie zuverlässig gegen die Bewertungen vorgeht? Dann sind Sie hier genau richtig! Unser Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Carl Christian Müller beschäftigt sich seit 2006 mit negativen Bewertungen auf sämtlichen Bewertungsportalen. Zu deren Zulässigkeit hat er im Jahr 2007 eine der ersten wissenschaftlichen Arbeiten überhaupt veröffentlicht. Seit Jahren setzt er sich in diesem Bereich für Unternehmen, Restaurants, Ärzte, Freiberufler, Agenturen, Verbände sowie Stiftungen die Löschung von negativen Bewertungen bei GoLocal oder sonstigen rufschädigenden Aussagen durch.

Wir können Ihnen bereits im kostenfreien Erstberatungsgespräch mitteilen, ob das Vorgehen gegen die negative Bewertung erfolgreich ist. Geben Sie uns die Möglichkeit das kostenfreie Erstberatungsgespräch optimal vorzubereiten und nutzen unser Gratis Bewertungs-Check-Formular.

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Welche Golocal Bewertungen können wir löschen?

Nicht jede negative Bewertung auf Golocal lässt sich pauschal löschen. Das Bewertungsportal ist ausschließlich dazu verpflichtet, rechtswidrige Bewertungen löschen. Eine Bewertung kann in mehreren Fällen rechtswidrig sein. Zum einen dann, wenn der Rezensent überhaupt keinen Kontakt zu dem bewerteten Unternehmen hat und deshalb keine tatsächlichen Erfahrungswerte in der Bewertungen widergeben kann. Deshalb raten wir Ihnen dringend davon ab, negative Bewertungen auf Golocal zu kommentieren, um den vermeintlichen Erfahrungsbericht richtig zu stellen. Ansonsten schneiden Sie sich womöglich den Weg zur Löschung der negativen Bewertung ab. Eine Bewertung auf Golocal kann auch dann rechtswidrig sein, wenn sie unwahre Tatsachenbehauptungen über das bewertete Unternehmen enthält. Unter engen Voraussetzungen kann aber auch eine sonst grundsätzlich zulässige Meinungsäußerung dazu führen, dass die abgegebene Bewertung rechtswidrig ist. Dies ist dann der Fall, wenn die Bewertung eine Schmähkritik oder Beleidigung enthält.

Eine negative Golocal-Bewertung ist in den meisten Fällen nicht nur ärgerlich, sondern auch geschäftsschädigend. Viele Verbraucher verlassen immer mehr sich auf Bewertungen anderer Kunden bei der Auswahl eines Restaurants oder Dienstleisters. Schlechte Bewertungen schrecken potentielle neue Kunden ab und führen daher oft zu Umsatzeinbußen. In unserer kostenlosen Erstberatung können Sie uns Ihren Fall schildern und wir erarbeiten mit Ihnen, ob und wie wir gegen die negative Bewertung auf Golocal vorgehen können. Wir setzen dann Ihre Rechte für Sie durch. Schnell. Sicher. Zuverlässig. 

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*Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

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FAQ: Ihre Fragen und unsere Antworten!

Sie haben Fragen zu Ihrer negativen Bewertung auf GoLocal? Gerne beantworten wir Ihnen vorab die wichtigsten Fragen und geben erste Handlungstipps:

  • Kann ich selbst erfolgreich GoLocal zu Löschung der negativen Bewertung auffordern?

In den uns bekannten Fällen ist ein eigenständiges Vorgehen gegen eine negative Bewertung auf GoLocal nicht sehr vielversprechend. Löschungsanfragen werden regelmäßig mit dem Hinweis beantwortet, dass Sie die Möglichkeit haben, die Bewertung mit einer eigenen Stellungnahme zu kommentieren und Ihre Sicht der Geschehnisse darzustellen.  

  • Sollte ich eine negative Bewertung auf GoLocal kommentieren?

Oftmals besteht bei vielen Unternehmen der Drang, eine negative Bewertung zu kommentieren und den Sachverhalt richtig zu stellen, um eine Rufschädigung zu vermeiden. Davon raten wir jedoch dringend ab, da dadurch die Gefahr besteht, dass unbewusst unnötige Zugeständnisse gemacht werden. Im schlimmsten Fall kann das dazu führen, dass Löschungs- und Beseitigungsansprüche nicht mehr durchsetzbar sind. Bevor Sie handeln sollten Sie daher lieber kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen. Dort klären wir Sie auf welches Vorgehen in Ihrem Fall erfolgversprechend ist.

  • Habe ich Anspruch auf Schadenersatz nach einer negativen GoLocal-Bewertung?

Resultiert aus der negativen GoLocal-Bewertung eine Rufschädigung, setzen wir gegen den Bewertenden Schadensersatzansprüche durch. Wie hoch der durch die negative Bewertung entstandenen Schaden ausfällt, müssen Sie beweisen. Können Sie nachweisen, dass Sie bestehende Kunden aufgrund der negativen Bewertung verloren haben oder sich potentielle neue Kunden wegen der negativen Bewertung auf GoLocal von einer Buchung oder dem Einkauf bei Ihnen distanziert haben, können Sie diese finanziellen Einbußen beim Bewertenden geltend machen. In der Berechnung und in der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen können wir auf jahrelange Erfahrung zurückgreifen. Gerne können Sie in unserer kostenlose Erstberatung herausfinden, ob Ihnen einen Anspruch zusteht.

  • Wer muss die Kosten für den Löschungsprozess einer negativen GoLocal-Bewertung übernehmen?

Die kostengünstigste Lösung ist immer eine außergerichtliche Einigung. In diesem Fall entstehen dann nur Anwaltskosten, die entweder Ihre Rechtsschutzversicherung trägt - wir können für eine kostenfreie Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung stellen, wenn Sie nicht sicher wissen, ob die Kostendeckung für Sie möglich ist - oder der Verfasser der unzulässigen negativen Bewertung tragen muss. Sollte es ausnahmsweise doch zu einem gerichtlichen Verfahren kommen, dem die verfasste Bewertung als unzulässig festgestellt wird, muss der Verfasser sämtliche Kosten tragen.

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Löschung einer negativen Bewertung auf GoLocal

Haben Sie eine schlechte Bewertung erhalten und haben bereits selbst versucht, gegen GoLocal vorzugehen und den Eindruck bekommen, dass Ihre E-Mails von der Bewertungsplattform ignoriert werden? Dann sind Sie bei uns richtig. Wir lassen nicht locker und scheuen uns auch nicht, wenn nötig auch gerichtlich gegen GoLocal vorzugehen. Sie können sowohl den Bewertenden als auch GoLocal auf Beseitigungs- und Löschungsansprüche bezüglich einer negative Bewertung in Anspruch nehmen. Unter Umständen stehen Ihnen auch Schadenersatzansprüche zu. 

1) Vorgehen gegen den Verfasser der Bewertung

Bei einer unzulässige negative GoLocal-Bewertung steht Ihnen ein Unterlassungsanspruch zu, mit dem Sie gegen die Bewertung vorgehen können. Als Rechtsanwälte, die auf die Beseitigung von negativen Bewertungen spezialisiert sind, fordern wir den Bewertenden für Sie einerseits binnen Wochenfrist auf, die Bewertung zu löschen und anderseits dazu, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Damit können wir sicherstellen, dass die Bewertung in Zukunft nicht mehr vom Verfasser wiederholt wird. Außerdem fordern wir den Bewertenden dazu auf, die angefallenen Rechtsanwaltskosten, sowie gegebenenfalls Schadensersatz zu zahlen.

Unterlassungserklärung

Gibt der Bewertende eine Unterlassungserklärung ab, verpflichtet sich er sich dazu, die Rechtsverletzung zu löschen und in Zukunft nicht zu wiederholen. Lässt der Bewertende die von uns gesetzte Frist verstreichen, können wir eine einstweilige Verfügung gegen ihn erwirken oder ihn verklagen. Ein einstweilige Verfügungsverfahren ist in den meisten um einiges schneller, ist jedoch aufgrund der sogenannten Eilbedürftigkeitsfristen aber nur möglich, wenn Sie uns innerhalb weniger Tage, nachdem Sie Kenntnis von der negativen Bewertung erlangt haben, beauftragen. Dies ist deshalb notwendig, da die einstweilige Verfügung in der Regel einen Monat nach Kenntniserlangung von der Verletzung eingereicht werden muss. Lässt man diese einmonatige Frist verstreichen, besteht nach Ansicht der Gerichte keine für das einstweilige Verfügungsverfahren notwendige Dringlichkeit weg. Deshalb raten wir Ihnen dazu, schnell zu Handeln.

2) Vorgehen gegen Golocal

Die Bewertenden auf Bewertungsportalen wie GoLocal nutzen oft Pseudonyme wodurch es fast unmöglich ist, den richtigen Namen des Verfassers der negativen Bewertung herauszufinden. In solchen Fällen können wir die Bewertungsplattform, Golocal, selbst in Anspruch nehmen. Das machen wir konkret in der Gestalt, dass wir GoLocal auffordern, die negative Bewertung zu löschen. GoLocal ist immerhin nicht rechtlich dazu verpflichtet, Bewertungen auf dem Portal eigeninitiativ auf Rechtsverletzungen zu überprüfen. Allerdings wird GoLocal mitverantwortlich für die rechtsverletzende negative Bewertung, sobald das Portal von der Rechtsverletzung Kenntnis erlangt. 

Wie schnell kann eine Bewertung gelöscht werden?

Der Bewertende hat in der Regel ein bis zwei Wochen Zeit, um eine Stellungnahme abzugeben. Hat der Bewertete sich innerhalb dieser Frist nicht zum Sachverhalt geäußert, ist GoLocal dazu verpflichtet, die Bewertung zu entfernen. Dies gilt auch dann, wenn noch gar nicht endgültig feststeht, ob die abgegebene Bewertung rechtlich zulässig ist oder nicht. Nicht jede negative Bewertung ist per se unzulässig. Eine erlaubte von einer unerlaubten Äußerung zu unterscheiden fällt Laien oft schwer, sodass die Begründung des Löschungsantrags lieber einem auf die Löschung negativer Bewertungen spezialisierten Anwalt überlassen sollten. Sonst besteht für Sie die Gefahr, GoLocal nicht reagiert oder Ihren Löschungsantrag ablehnt, wodurch Sie wertvolle Zeit verlieren. Denn sollte es nicht zu einer außergerichtlichen Einigung, ist es notwendig, dass ein einstweiliges Verfügungsverfahren eingeleitet wird, für das eine einmonatige Frist ab Kenntnisnahme der Bewertung gilt.

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Negative GoLocal-Bewertung: Wir verfügen über Expertise

Viele Kunden, Arbeitnehmer und Patienten informieren sich auf Online-Bewertungsportale wie GoLocal, Google, kununu, Jameda, Truspilot oder Sanego vorab über ein Unternehmen, einen Arbeitgeber oder eine Arztpraxis. Unternehmen aus sämtlichen Branchen, sei es Gastronomie, Handwerk, Dienstleistung oder der Vertrieb von Produkten, verfügen über ein GoLocal-Profil. Das Profil bezweck hauptsächlich, den Standort sowie Kontaktmöglichkeiten für potentielle neue Kunden bereitzustellen sowie zahlreichen Verbrauchern durch die Rezensionen eine Entscheidungsgrundlage dafür zu bieten, ob sie einen Handwerker oder Dienstleister beauftragen, ein Restaurant oder Café besuchen oder ein bestimmtes Produkt bestellen wollen. Für Ihren unternehmerische Erfolg ist ein möglichst hohes GoLocal-Ranking deshalb unerlässlich! 

GoLocal als Bewertungsportal

Das Bewertungsportal GoLocal besteht aus einer interaktiven Gemeinschaft, die unterschiedliche Lokalitäten in ganz Deutschland bewertet. Die Nutzer des Bewertungsportals können sich Ihren Nutzernamen selbst aussuchen und die Bewertungen werden anonymisiert dargestellt. Unternehmen können dadurch Ihre Auffindbarkeit und Erreichbarkeit sicherstellen, da alle relevanten Informationen auf einen Blick korrekt dargestellt werden. Um heutzutage potentielle neue Kunden zu akquirieren ist dieses Vorgehen unerlässlich geworden. Das Meinungsbild in Bezug auf ein Unternehmen erscheint umso glaubwürdiger, je mehr Bewertungen es hat. Hat ein Unternehmen überwiegend positive Bewertungen zu verzeichnen, ist die Wahrscheinlichkeit größer, neue Kunden zu gewinnen und ermöglicht dem Unternehmen zudem, seine Reputation zu verbessern. Langfristig führt dies zu erhöhten Umsetzen.

GoLocal-Bewertung - für Ihren Erfolg unerlässlich

Immer mehr potentielle Kunden informieren sich bei GoLocal vor Ihrer Kauf- bzw. Buchungsentscheidung. Laut einer aktuellen Studien kann sogar davon ausgegangen werden, dass mittlerweile über 80 % der Verbraucher Bewertungsportalen genauso viel Vertrauen entgegenbringen, wie den Empfehlungen von Bekannten, Freunden oder Familienmitgliedern. Fallen die abgegebenen Bewertungen bei Golokal jedoch ohne ersichtlichen Grund negativ aus, kann sich dies schnell geschäftsschädigend auswirken. Diese negativen GoLocal-Bewertungen verzerren den ersten Eindruck Ihres Unternehmens, was in einigen Fällen auch zu einer Rufschädigung und einem daraus resultierenden Umsatzverlust führt. Daher sollten Sie die negative Bewertung lieber schnell, günstig und effektiv von uns löschen lassen bevor Ihnen ein Schaden entsteht. Wir empfehlen daher, sofort unsere kostenlose Erstberatung zu nutzen, sobald Sie eine negative Bewertung erhalten: Wir prüfen die Erfolgsaussichten einer Löschung Ihrer negativen Bewertung!

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Negative Bewertung - wir setzen Ihre Rechte für Sie durch!

Wir haben als spezialisierte Anwälte mit langjähriger Erfahrung die notwendigen Vorkenntnisse und gehen direkt nach der Beauftragung schnell und zielgerichtet gegen die Bewertung vor. Wir können durch unsere rechtliche Expertise und umfangreichen Erfahrungswerte hohe Erfolgsquote aufweisen. Die Löschung beim Provider erfolgt dann oft innerhalb weniger Wochen. Die Kosten übernimmt in den meisten Fällen Ihre Rechtsschutzversicherung. Wir prüfen für Sie in der kostenlosen Erstberatung, ob Versicherungsschutz besteht und formulieren dann eine entsprechende Deckungsanfrage an Ihre Versicherung.

Wie stehen meine Erfolgschancen auf Löschung?

"GoLocal interessiert es doch nicht, wenn ich oder mein Anwalt schreiben. Die machen doch ohnehin was sie wollen."

Das ist so nicht richtig. Denn das Internet war weder früher noch heute ein rechtsfreier Raum. In der Regel haben die Bewertungsplattformen einen Sitz in Europa, womit sie der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof und dem vereinheitlichtem europäischen Recht unterliegen. Eine Klage oder Zustellung einer einstweiligen Verfügung im europäischen Ausland gehört zu unserem alltäglichen Geschäft. Dies ist auch den Bewertungsplattformen bewusst. Daher wird eine Aufforderung zur Löschung einer Bewertung unsererseits von den Plattformen auch ernst genommen. Wir kommen in einem Großteil der Fälle der Fälle daher bereits außergerichtlich zum Erfolg.

Sollte ich eine Agentur statt einer Kanzlei beauftragen?

Im Internet bieten sich vielen Agenturen an, die eine Löschung angeblich genauso schnell und einfach für Sie übernehmen. Bei diesen Anbieter handelt es sich jedoch nicht um spezialisierte Rechtsanwälte. Genauer gesagt ist diesen Firmen es auch nicht erlaubt, solche Dienstleistungen überhaupt anzubieten. Ob eine Bewertung als verfolgbare Rechtsverletzung eingestuft werden kann ist oftmals mit komplexen Rechtsfragen verbunden. Hier finden Sie spezialisierte Fachanwälte, die sich um die Löschung von unberechtigten Bewertungen kümmern und verhindern damit eine möglicherweise langanhaltende Rufschädigung und damit einhergehende Umsatzeinbußen.


Zudem: Wir arbeiten für faire und konkurrenzfähige Pauschalpreise. Überlassen Sie die Arbeit also gleich den Profis.

Peter Weiler und Aylin Ludwig Mueller.legal

Sprechen Sie uns an - es lohnt sich in jedem Fall!

Eine negative Bewertung bei GoLocal kann geschäftsschädigend sein und muss nicht immer akzeptiert werden. Vertrauen Sie uns Ihren Fall an - Sie sind bei uns in guten Händen. Heutzutage sind Online-Bewertungen fast so wichtig sind wie persönliche Empfehlungen, deshalb sollten Sie eine schlechte Darstellung Ihres Unternehmens nicht hinnehmen.

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Negative Bewertung bei GoLocal - nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung!

Nehmen Sie unseren Service der kostenfreien Erstberatung von einem erfahrenen Rechtsanwalt in Anspruch.

Und so geht's:

1. Lassen Sie uns die erforderlichen Angaben zu Ihrer negativen Bewertung über das Kontaktformular zukommen. Wichtig sind insbesondere die Bewertungsplattform und der Link zur Bewertung oder die Bewertung selbst.

2. Einer unserer erfahrenen Rechtsanwälte schaut sich Ihre Sache an und ruft Sie schnellstmöglich zurück. Kostenfrei.

3. Nach dem Telefongespräch erhalten Sie eine E-Mail mit allen relevanten Informationen. Sie können dann ganz in Ruhe überlegen, ob Sie sich von uns vertreten lassen wollen.

4. Sie wollen kein Gespräch führen? Kein Problem. Wir bieten eine kostenfreie Ersteinschätzung auch per E-Mail an. In diesem Fall erhalten Sie eine Mail mit Angaben zu der möglichen Vorgehensweise und einem Angebot.   

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