Stift auf Buch
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Abmahnung von HvLS Hämmerling - von Leitner-Scharfenberg erhalten?

Ihr Partner im Vorgehen gegen Abmahnungen von Hämmerling - von Leitner-Scharfenberg!

Rechtsanwalt Peter Weiler ist als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz schon gegen hunderte wettbewerbsrechtliche Abmahnungen erfolgreich vorgegangen, darunter diverse Abmahnungen der Kanzlei Hämmerling - von Leitner - Scharfenberg oder kurz HvLS. Werden Sie zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung von Abmahngebühren aufgefordert weil Ihnen eine Wettbewerbsverletzung vorgeworfen wird? Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung bevor Sie etwaige Forderungen unterschreiben.

Im kostenfreien Erstberatungsgespräch können wir Ihnen bereits mitteilen, ob das Vorgehen gegen die Kanzlei Hämmerling - von Leitner-Scharfenberg erfolgreich ist. Nutzen Sie unser Erstberatungsformular und schicken uns die erhaltene Abmahnung von HvLS zu.

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Sie sind Händler auf Ebay, Amazon, Dawanda etc. und haben eine Abmahnung von der Rechtsanwaltskanzlei HvLS Hämmerling - von Leitner-Scharfenberg erhalten? Sie sollen wegen einer angeblichen Wettbewerbsrechtsverletzung, z.B. wegen einer fehlerhaften Angabe zur Herstellergarantie, eine Unterlassungserklärung unterschreiben und Aufwendungsersatzansprüche oder eine Vertragsstrafe zahlen? Dann lesen Sie hier, welche Rechte Ihnen zustehen und welche Schritte Sie nach Erhalt der Abmahnung einleiten müssen.

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Muss ich die Abmahnung überhaupt ernst nehmen?

Ja, Abmahnungen von der Kanzlei HvLS Hämmerling - von Leitner-Scharfenberg sind keine Fake-Abmahnungen. Sie müssen damit rechnen, dass die Kanzlei die mit der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche gerichtlich durchsetzt, wenn Sie nicht reagieren.

Warum bin ich abgemahnt worden?

Die Kanzlei HvLS Hämmerling - von Leitner-Scharfenberg versendet wegen verschiedener Wettbewerbsverstöße Abmahnungen. Ein Wettbewerbsverstoß stellte einen Verstoß gegen „die Spielregeln fairen wirtschaftlichen Verhaltens“ dar. Diese Spielregeln dienen zum einen dem Schutz der Mitbewerber sowie der Verbraucher, aber auch dem Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb. Die im Wettbewerbsrecht am Häufigsten abgemahnten Verstöße stellen wir Ihnen in einem gesonderten Beitrag vor.

Häufig vom VDAK abgemahnte Verstöße:

  • Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) (z. B. fehlende oder falsche Grundpreisangabe, fehlender Hinweis auf enthaltene Umsatzsteuer, fehlende Angabe zu den Versandkosten bzw. Auslandsversandkosten)
  • Fehlende oder falsche Widerrufsbelehrung sowie fehlender Link zur OS-Plattform
  • Verstoß gegen die Hinweispflichten aus Art. 246c Nr. 2 EGBGB
  • Verstoß gegen die Hinweispflichten aus Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 EGBGB (Fehlende Pflichtinformation über das
  • Bestehen des gesetzlichen Mängelhaftungsrechts)

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Wie reagiere ich bei einer Abmahnung von HvLS richtig?

Sie sollten zunächst einmal Ruhe bewahren, denn nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird. Ignorieren sollten SIe die Abmahnung aber keinesfalls, denn oft ist die Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung sehr kurz bemessen. Ist diese abgelaufen, werden eventuelle Ansprüche meist gerichtlich geltend gemacht. Suchen Sie deswegen nach Erhalt der Abmahnung einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz auf.

Abmahnung ignorieren?

Auf keinen Fall. Nach unserer Erfahrung werden Sie selbst sehr bald feststellen, dass das Ignorieren einer Abmahnung die schlechteste aller Lösungen darstellt. Insbesondere im Wettbewerbsrecht müssen Sie damit rechnen, dass der Abmahner nach Ablauf der zur Abgabe der Unterlassungserklärung gesetzten Frist eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragt. Das verteuert die Sache nicht nur maßgeblich, sondern auch völlig unnötig.

Unterschreiben und nicht zahlen?

Die von HvLS übersendete Unterlassungserklärung zu unterzeichnen aber nichts zu zahlen, ist nach unseren Erfahrungswerten nicht erfolgreich, denn HvLS Hämmerling - von Leitner-Scharfenberg wird die Forderungen dann einklagen. Auch das verteuert die Sache unnötig. Zudem drohen Ihnen empfindliche Vertragsstrafen, wenn Sie die Unterlassungserklärung ohne Beratung und Prüfung unterzeichnen und dann hiergegen verstoßen, weil Sie den bemängelten Wettbewerbsverstoß nicht oder nicht richtig beseitigt haben, bevor Sie die Unterlassungserklärung abgegeben haben. Von diesem Vorgehen raten wir daher ab. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung, um sich näher zu informieren. Sie erhalten hier bereits hilfreiche Tipps für den richtigen Umgang mit der Abmahnung.

Unterschreiben und zahlen?

Die von HvLS übersendete Unterlassungserklärung einfach zu unterzeichnen und die geforderten Beträge ohne vorherige Prüfung zu zahlen, ist nicht in Ihrem Interesse. Zum einen müssen Sie oft gar nichts oder weniger zahlen. Zudem gilt auch hier, dass Ihnen hohe Vertragsstrafen drohen, wenn Sie die Unterlassungserklärung ohne Beratung und Prüfung unterzeichnen und dann hiergegen verstoßen, weil Sie den bemängelten Wettbewerbsverstoß nicht oder nicht richtig beseitigt haben, bevor Sie die Unterlassungserklärung abgegeben haben. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung, um sich näher zu informieren. Sie erhalten hier bereits hilfreiche Tipps für den richtigen Umgang mit der Abmahnung.

Abmahnung ignorieren?

Es ist keine Lösung, die Abmahnung einfach zu ignorieren und das Problem auszusitzen. Regelmäßig wird die Sache hierdurch teurer. Vermeiden Sie kostspielige gerichtliche Schritte und hohe Vertragsstrafen. Nehmen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung in Anspruch. Bereits hier erhalten Sie wichtige Tipps zum richtigen Vorgehen. Nach dem Gespräch können Sie dann in Ruhe überlegen, ob Sie uns beauftragen wollen. Sofern Sie uns beauftragen, erhalten Sie eine individuelle Betreuung zu einem fairen Pauschalpreis.

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Was ändert sich durch das Gesetz gegen Abmahnmissbrauch?

Am 10. September 2020 hat der Deutsche Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs beschlossen. Das Gesetz soll Abmahnmissbrauch verhindern und die Position von Gewerbetreibenden stärken. Das soll unter anderem durch die Einführung von Regelbeispielen für missbräuchliche Abmahnungen erreicht werden. Dadurch können Empfänger von missbräuchlichen Abmahnungen Ihre Ansprüche in Zukunft leichter darlegen. Die massenhafte Versendung von Abmahnungen sowie offensichtlich überhöhte Vertragsstrafe sollen dazu zählen. Deswegen ist es umso wichtiger vor der Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung zu prüfen, ob die Abmahnung rechtsmissbräuchlich ist.

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung - das müssen Sie nicht hinnehmen

Als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz kennen wir den Unterschied zwischen missbräuchlicher Massenabmahnung und der Geltendmachung berechtigter Ansprüche. In beiden Fällen verteidigen wir Ihre Rechte sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Unsere außergerichtliche Einigungsquote liegt bei über 90%, aber wir scheuen uns auch nicht vor der Geltendmachung Ihrer Rechte vor Gericht. Nutzen Sie unser Erstberatungsformular für eine erste kostenlose Erstberatung.

Warum zum Anwalt – warum zu uns?

Wir sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz, zu dem auch das Wettbewerbsrecht zählt und haben umfangreiche Erfahrungswerte mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen. Wir arbeiten zu fairen Pauschalpreisen und verlieren dabei Ihr wirtschaftliches Interesse nie aus dem Blick. Wir fokussieren uns auf eine schnelle, kostengünstige Beilegung des Rechtsstreits. Unsere außergerichtliche Erfolgsquote liegt bei über 90%. Wenn es nötig sein sollte, vertreten wir Sie aber auch vor Gericht. Wir tun alles, um Ihre Rechte durchzusetzen und sorgen dafür, dass Sie nur die Ansprüche erfüllen, die auch tatsächlich bestehen.

Sie haben noch Fragen zu unserem Abmahnschutz?

Wir werden Ihre Fragen individuell beantworten und geben Ihnen eine erste Einschätzung zu den Erfolgsaussichten Ihres Falles. Nutzen Sie unser Erstberatungsformular. Wir beraten und vertreten bundesweit. Wir werden auf Wunsch Ihren gesamten Internet-Shop eine rechtlichen Prüfung unterziehen und damit dafür sorgen, dass Sie von weiteren Abmahnung gefeit sind. Zudem können Sie bei uns einen Abo-Service bestellen, mit dem wir Sie über Rechtsänderungen am Laufenden halten und Ihnen sagen, wenn Sie im Shop Änderungen an Rechtstexten vornehmen müsse

Peter Weiler und Aylin Ludwig Mueller.legal

Wie beauftragen Sie uns?

Vermeiden Sie kostspielige gerichtliche Schritte und hohe Vertragsstrafen und nehmen Sie direkt unsere kostenfreie Ersteinschätzung in Anspruch. Bereits hier erhalten Sie wichtige Tipps zum richtigen Vorgehen. Wir hören uns Ihren individuellen Fall an und geben Ihnen eine Handlungsempfehlung. Danach können Sie in Ruhe überlegen, ob Sie uns beauftragen wollen. Sofern Sie sich dazu entscheiden erhalten Sie eine individuelle Betreuung zu einem fairen Pauschalpreis.

Kostenfreie Erstberatung

Abmahnung der Kanzlei HvLS Hämmerling - von Leitner-Scharfenberg: Nehmen Sie unseren Service der kostenfreien Erstberatung von einem erfahrenen Rechtsanwalt in Anspruch.

Und so geht's:

1. Schicken Sie uns Ihre Abmahnung einfach über das Kontaktformular zu.

2. Einer unserer erfahrenen Rechtsanwälte schaut sich Ihre Abmahnung an und ruft Sie schnellstmöglich zurück. Kostenfrei.

3. Nach dem Telefongespräch erhalten Sie eine E-Mail mit allen relevanten Informationen. Sie können dann ganz in Ruhe überlegen, ob Sie sich von uns vertreten lassen wollen.

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