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Glassdoor gehört jetzt zu Indeed: Was der Zusammenschluss und die DSA-Regeln für Arbeitgeber bedeuten

Seit dem 1. Juli 2026 werden die Glassdoor-Dienste rechtlich von Indeed, Inc. betrieben. Für Arbeitgeber ist das mehr als eine gesellschaftsrechtliche Randnotiz: Glassdoor und Indeed rücken technisch und organisatorisch enger zusammen. Gleichzeitig enthalten die aktuellen Glassdoor-Bedingungen klare Verfahren für Beschwerden aus Europa nach dem Digital Services Act. Wir erklären, was sich geändert hat – und was das für problematische Arbeitgeberbewertungen bedeutet.

von Carl Christian Müller

Ist Glassdoor jetzt Indeed?

Ja – jedenfalls auf Ebene des Anbieters. Seit dem 1. Juli 2026 ist Indeed, Inc. der Anbieter von Glassdoor.com und Fishbowl. Die Marke und das Produkt Glassdoor bleiben bestehen.

Indeed und Glassdoor gehören schon länger zum japanischen Recruit-Konzern. Recruit übernahm Indeed 2012 und Glassdoor 2018 für 1,2 Milliarden US-Dollar. Zunächst wurden beide Plattformen weitgehend getrennt betrieben. Im Juli 2025 kündigte Recruit im Zuge einer Neuorganisation den Abbau von rund 1.300 Stellen im gemeinsamen HR-Technology-Bereich an; zugleich wurde die operative Integration von Glassdoor in Indeed vorangetrieben. Zum 1. Juli 2026 folgte schließlich die gesellschaftsrechtliche Fusion von Glassdoor LLC und Indeed, Inc.

Für Nutzer ist die Verzahnung inzwischen deutlich sichtbar: Glassdoor und Indeed setzen auf verbundene Profile, Profildaten werden nach einer Verbindung synchronisiert und Bewerbungen über Glassdoor laufen über Indeed-Dienste. Glassdoor kombiniert damit seine Arbeitgeberbewertungen, Gehaltsinformationen und Community stärker mit dem Job-Matching und Bewerbungsprozess von Indeed.

Für Arbeitgeber rücken damit Arbeitgeberbewertung und Bewerbungsentscheidung noch enger zusammen. Wer sich auf Glassdoor über einen Arbeitgeber informiert, kann aus derselben Umgebung auf Indeed-basierte Stellenangebote und Bewerbungsfunktionen zugreifen.

Der DSA gibt europäischen Arbeitgebern einen klaren Beschwerdeweg

Für deutsche Arbeitgeber ist eine andere Änderung mindestens ebenso wichtig: Glassdoor hat sein Beschwerdeverfahren ausdrücklich auf den Digital Services Act ausgerichtet.

Die aktuellen Nutzungsbedingungen sehen für den Europäischen Wirtschaftsraum einen eigenen DSA-Kontaktpunkt, ein Notice-and-Action-Verfahren sowie ein internes Beschwerdesystem vor. Glassdoor erklärt, Beschwerden durch einen Menschen prüfen zu lassen und grundsätzlich innerhalb von zwei Werktagen entweder zu entscheiden oder weitere Informationen anzufordern. Als DSA-Rechtsvertreter benennt Glassdoor die Glassdoor Hiring Solutions Ireland Limited.

Die zwei Werktage sind allerdings keine Löschfrist. Es handelt sich um Glassdoors eigenes Ziel für eine erste Entscheidung oder Rückfrage im Beschwerdeverfahren.

Der DSA selbst verpflichtet Plattformen zu Melde- und Abhilfeverfahren für rechtswidrige Inhalte und eröffnet zusätzlich ein internes Beschwerdesystem gegen Moderationsentscheidungen.

Für unsere Praxis ist das durchaus relevant: Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Carl Christian Müller sagt:

„Früher war der Sitz einer Plattform in den USA ein deutlich größeres praktisches Hindernis. Der DSA schafft heute einen europäischen Verfahrensrahmen, den wir bei Beschwerden gegen Glassdoor gezielt nutzen können.“

Was gilt für anonyme Glassdoor-Bewertungen?

Der Zusammenschluss mit Indeed ändert nichts daran, dass Glassdoor Arbeitgeberbewertungen weiterhin semi-anonym veröffentlicht.

Nach den aktuellen Bedingungen können bei Bewertungen beispielsweise Arbeitgeber, Jobtitel oder Standort öffentlich erscheinen, ohne dass die Bewertung mit dem öffentlichen Nutzerprofil verknüpft wird. Glassdoor weist selbst darauf hin, dass solche Angaben zusammen mit dem Inhalt einer Bewertung trotzdem Rückschlüsse auf die Identität des Verfassers ermöglichen können.

Für Arbeitgeber sind deshalb zwei Situationen zu unterscheiden: Bleibt der Rezensent tatsächlich unbekannt, kann der behauptete berufliche Bezug zum Unternehmen bestritten werden. Lässt sich der Verfasser dagegen anhand von Jobtitel, Zeitraum oder den geschilderten Vorgängen zuverlässig erkennen, kommt neben dem Vorgehen gegen Glassdoor auch ein unmittelbares Vorgehen gegen ihn in Betracht.

Dabei ist Glassdoor etwas weiter als ein klassisches Arbeitnehmerportal. Nach den eigenen Regeln dürfen nicht nur Voll- oder Teilzeitbeschäftigte bewerten, sondern unter anderem auch Contractors, Freelancer und andere Personen, deren Arbeit integraler Bestandteil der Wertschöpfungskette des Unternehmens war. Eine Beanstandung sollte deshalb nicht pauschal lediglich behaupten, der Rezensent sei „nie Arbeitnehmer gewesen“, sondern den tatsächlichen beruflichen Bezug prüfen.

Die Prüfpflichten der Bewertungsportale gelten nicht nur für kununu

Der Bundesgerichtshof hat für Bewertungsportale entschieden, dass bereits das Bestreiten eines tatsächlichen Kontakts grundsätzlich Prüfpflichten des Portals auslösen kann. Der Bewertete muss einen Kontakt, den er mangels Kenntnis des Rezensenten gerade nicht zuordnen kann, grundsätzlich nicht näher widerlegen (BGH, Urt. v. 09.08.2022 – VI ZR 1244/20).

Das OLG Hamburg hat diese Grundsätze inzwischen für anonyme Arbeitgeberbewertungen weiter konkretisiert. Danach kann eine bloße interne Bestätigung des Portals, der Bewertende sei geprüft worden, im Einzelfall nicht genügen; entscheidend kann sein, ob der Arbeitgeber den behaupteten Kontakt selbst nachvollziehen kann (OLG Hamburg, Urt. v. 16.12.2025 – 7 U 33/25).

In dem vom OLG Hamburg zu entscheidenden Fall ging es um eine negative Arbeitgeber-Bewertung auf der in Deutschland bedeutenderen Plattform kununu. Die zugrunde liegenden Grundsätze betreffen aber die Prüfpflichten von Bewertungsportalen generell und sind deshalb auch für die rechtliche Bewertung von Glassdoor-Fällen relevant.

Unsere ausführliche Einordnung der aktuellen OLG-Hamburg-Rechtsprechung →

Den Rezensenten identifizieren? Das ist eine andere Frage

Eine Glassdoor-Bewertung löschen zu lassen und die Identität ihres Verfassers herauszufinden, sind auch hier zwei verschiedene Dinge.

Für die Löschung benötigen Arbeitgeber den Namen des Rezensenten grundsätzlich nicht. Entscheidend kann vielmehr sein, ob Glassdoor den behaupteten Tätigkeitsbezug und die beanstandeten Aussagen ausreichend überprüft.

Bei der tatsächlichen Identifizierung verteidigt Glassdoor die Anonymität seiner Nutzer dagegen ausdrücklich. Die aktuellen Terms behalten Glassdoor vor, sich gegen Auskunftsersuchen zur Wehr zu setzen, und sehen für bestimmte Discovery-Verfahren zur Ermittlung von Nutzerdaten einen kalifornischen Subpoena-Weg vor.

Diese Vertragsklauseln sollte man allerdings nicht mit der materiellen deutschen Rechtslage gleichsetzen. Ob im konkreten Fall ein gesetzlicher Auskunftsanspruch besteht und wo er durchgesetzt werden kann, muss gesondert geprüft werden.

Für die meisten Arbeitgeber ist ohnehin zunächst die praktisch wichtigere Frage:

Wie bekommen wir die Bewertung weg?

Unser Fazit

Glassdoor ist seit dem 1. Juli 2026 rechtlich Teil von Indeed – die Arbeitgeberbewertungen bleiben aber ein eigenständiger Bestandteil der Marke Glassdoor. Durch verbundene Profile, Indeed-basiertes Job-Matching und Bewerbungsfunktionen rücken Arbeitgeberrecherche und Bewerbung technisch enger zusammen.

Gleichzeitig bietet der DSA deutschen Arbeitgebern heute einen wesentlich klareren europäischen Verfahrensrahmen für Beschwerden gegen rechtswidrige Inhalte. Der Sitz des Plattformbetreibers in den USA macht eine Glassdoor-Bewertung deshalb nicht unangreifbar.

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