Der entscheidende Punkt: Ein kostenpflichtiges Trustpilot-Paket ist dafür nicht zwingend erforderlich. Nach Trustpilots eigener Darstellung führt bereits das Claimen eines Unternehmensprofils dazu, dass ein Business Account eingerichtet wird. Danach erhält das Unternehmen Zugang zu Free-Plan-Funktionen. Bewertungen lassen sich aber auch ohne geclaimtes Profil beanstanden.
Genau darin liegt das strategische Risiko. Wer ein Profil claimt, um mehr Kontrolle über die eigene Darstellung auf Trustpilot zu bekommen, kann zugleich eine vertragliche Grundlage schaffen, auf die sich Trustpilot später im Prozess beruft.
Kann man Trustpilot in Deutschland verklagen?
Die kurze Antwort lautet: Es kommt darauf an.
Ist ein Unternehmen von einer rechtswidrigen Trustpilot-Bewertung betroffen, liegt ein Vorgehen vor deutschen Gerichten zunächst nahe. Die Bewertung ist in Deutschland abrufbar, sie betrifft ein deutsches Unternehmen, sie wirkt sich auf den deutschen Markt aus.
Anders kann es aber liegen, wenn das Unternehmen mit Trustpilot selbst einen Nutzungsvertrag geschlossen hat. In den Trustpilot-Bedingungen finden sich seit Jahren Gerichtsstandsklauseln. Früher verwiesen sie auf Kopenhagen, später auf die Gerichte von England und Wales. Wer diese Bedingungen wirksam akzeptiert hat, kann sich nach der bisherigen Rechtsprechung nicht ohne Weiteres auf deutsche Gerichte berufen.
Das ist der rote Faden der drei Entscheidungen.
OLG Nürnberg: Die ältere Kopenhagen-Klausel hielt
Den Ausgangspunkt bildet eine Entscheidung des OLG Nürnberg vom 21.01.2020 (3 U 2167/18). Das Unternehmen verlangte von Trustpilot die Löschung mehrerer negativer Bewertungen. Trustpilot berief sich darauf, dass sich die Klägerin bereits 2011 über einen Business-Login angemeldet und dabei die damaligen AGB akzeptiert habe. Diese sahen einen ausschließlichen Gerichtsstand beim Stadtgericht Kopenhagen vor.
Das OLG Nürnberg folgte Trustpilot. Nach der Beweisaufnahme ging der Senat davon aus, dass die Anmeldung nur möglich war, wenn zuvor die AGB akzeptiert wurden. Ein solches Click-Wrapping genügte dem Gericht für die Einbeziehung der Gerichtsstandsklausel.
Wichtig ist ein zweiter Punkt: Die Klausel erfasste nach Auffassung des OLG Nürnberg nicht nur vertragliche Ansprüche. Sie galt auch für deliktische Ansprüche, soweit sie im sachlichen Zusammenhang mit der Nutzung der Trustpilot-Dienste standen. Das ist für Bewertungsstreitigkeiten entscheidend. Denn Ansprüche gegen Plattformen werden häufig nicht als Vertragsansprüche formuliert, sondern als Unterlassungsansprüche wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen oder wettbewerbsrechtlicher Beeinträchtigungen.
Das Ergebnis: Die deutschen Gerichte waren international unzuständig. Die Klage wurde nicht in der Sache entschieden.
KG Berlin: England und Wales – auch für außervertragliche Ansprüche
Drei Jahre später bestätigte das Kammergericht Berlin diese Linie für die spätere Trustpilot-Klausel zugunsten der Gerichte von England und Wales (Beschl. v. 13.07.2023 – 10 W 77/23).
In dem Verfahren ging es nicht um einzelne Kundenbewertungen, sondern um Warnhinweise auf einem Trustpilot-Profil. Auch hier kam es auf die internationale Zuständigkeit an. Das KG Berlin nahm an, dass zwischen den Parteien ein Vertragsverhältnis bestand und dass die Trustpilot-Bedingungen wirksam einbezogen waren. Nach Nr. 60B der damaligen Nutzungsbedingungen sollten die Gerichte von England und Wales für sämtliche Streitigkeiten oder Ansprüche zuständig sein – ausdrücklich einschließlich nichtvertraglicher Ansprüche.
Das Gericht hielt diese Klausel für wirksam. Dass sich die Geschäftsführerin des Unternehmens nicht mehr an die Modalitäten des Vertragsschlusses erinnern konnte und keine Vertragsunterlagen auffand, half nicht. Das Kammergericht verwies auf die allgemeine Lebenserfahrung: Nutzungsverträge mit Social-Media- und Bewertungsportalen werden regelmäßig digital geschlossen; die Nutzung hängt typischerweise von der Akzeptanz der AGB ab.
Auch hier blieb es also bei der formalen Schwelle: Ohne internationale Zuständigkeit keine Sachentscheidung.
LG Leipzig: Schon der kostenlose Free Account genügte
Besonders anschaulich ist die Entscheidung des LG Leipzig vom 08.12.2023 (EV 08 O 504/23). Dort hatte das Unternehmen zunächst Erfolg. Das Landgericht erließ im März 2023 eine einstweilige Verfügung gegen Trustpilot.
Nach Trustpilots Widerspruch kippte die Sache. Das Gericht hob die einstweilige Verfügung wieder auf und wies den Antrag als unzulässig zurück. Der Grund: Das Unternehmen hatte einen kostenlosen Free Account eingerichtet und dabei die Trustpilot-AGB akzeptiert. Diese enthielten ebenfalls die Klausel zugunsten der Gerichte von England und Wales.
Das ist der Punkt, der in der Praxis leicht übersehen wird. Es ging nicht um ein teures Trustpilot-Paket. Es ging um einen kostenlosen Account. Gleichwohl nahm das LG Leipzig eine wirksame Gerichtsstandsvereinbarung an.
Die Klausel sei weder nach dem Haager Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarungen noch nach deutschem AGB-Recht unwirksam. Auch der Einwand, der Rechtsweg nach England sei mühsam und für ein deutsches Unternehmen wirtschaftlich belastend, genügte dem Gericht nicht. Größerer Aufwand sei noch kein Rechtsschutzverlust.
Der Fall zeigt das praktische Risiko besonders deutlich: Ein Unternehmen kann zunächst vor einem deutschen Gericht Erfolg haben – und den Erfolg später wieder verlieren, wenn Trustpilot auf die Gerichtsstandsklausel verweist.
Die Linie der Rechtsprechung
Aus den drei Entscheidungen ergibt sich nicht, dass Trustpilot nie in Deutschland verklagt werden kann. Das wäre zu grob.
Der tragfähige Schluss ist enger, aber für die Praxis wichtiger: Wer durch Claiming, Free Account, Business-Login oder sonstige Nutzung einen Nutzungsvertrag mit Trustpilot geschlossen und dabei die AGB akzeptiert hat, muss mit dem Einwand rechnen, dass deutsche Gerichte international unzuständig sind.
Das gilt nach der bisherigen Rechtsprechung auch dann, wenn der geltend gemachte Anspruch nicht als Vertragsanspruch formuliert wird, sondern etwa auf Unterlassung wegen rechtswidriger Bewertungen, Warnhinweise oder sonstiger Inhalte gerichtet ist.
Die Gerichtsstandsklausel kann also gerade dort eingreifen, wo Unternehmen sie am wenigsten erwarten: nicht bei einem Streit über Rechnungen oder Vertragsleistungen, sondern bei der Abwehr rufschädigender Inhalte auf dem eigenen Trustpilot-Profil.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Für Unternehmen folgt daraus eine einfache, aber wichtige Empfehlung: Ein Trustpilot-Profil sollte nicht vorschnell geclaimt werden.
Für die Beanstandung rechtswidriger Bewertungen ist ein geclaimtes Profil nicht zwingend erforderlich. Trustpilot selbst weist darauf hin, dass Bewertungen auch ohne Claimen des Profils gemeldet werden können. Wer das Profil aber claimt oder einen Free Account einrichtet, akzeptiert regelmäßig Trustpilot-Bedingungen – und schafft damit möglicherweise genau die vertragliche Grundlage, auf die sich Trustpilot später beruft.
Ist das Profil bereits geclaimt oder ein Account eingerichtet, ist ein Vorgehen gegen Trustpilot nicht ausgeschlossen. Es muss aber anders geprüft werden. Entscheidend sind dann insbesondere die konkrete Vertragslage, die einbezogenen Bedingungen, der Zeitpunkt des Vertragsschlusses, der Streitgegenstand und die Frage, ob ein Vorgehen gegen Trustpilot selbst wirtschaftlich sinnvoll ist.
In vielen Bewertungsfällen kann es strategisch klüger sein, nicht sofort die Plattform zu verklagen, sondern an anderer Stelle anzusetzen: beim Rezensenten, über ein sauber dokumentiertes Notice-and-Action-Verfahren oder mit den Instrumenten des Digital Services Act.
Ohne Gerichtsstandsklausel: Trustpilot unterliegt in Erfurt
Die Entscheidungen aus Nürnberg, Berlin und Leipzig bedeuten nicht, dass Trustpilot vor deutschen Gerichten nie in Anspruch genommen werden kann. Sie zeigen vor allem, welches Risiko ein Nutzungsvertrag mit Gerichtsstandsklausel schafft.
Wie anders der Fall liegt, wenn eine solche Klausel nicht eingreift, zeigt ein von Mueller.legal vor dem LG Erfurt gegen Trustpilot geführtes Verfahren. Dort war das Trustpilot-Profil der Klägerin nicht geclaimt. Die Trustpilot-Gerichtsstandsklausel spielte deshalb keine Rolle. Das LG Erfurt konnte die Sache inhaltlich prüfen und verurteilte Trustpilot rechtskräftig zur Unterlassung der weiteren Veröffentlichung einer rechtswidrigen Bewertung, LG Erfurt, Urt. v. 22.04.2026 – 10 O 304/25.
Der Unterschied ist zentral: In Nürnberg, Berlin und Leipzig scheiterte der deutsche Rechtsweg an einem Vertragsverhältnis mit Gerichtsstandsklausel. In Erfurt stand ein solches Vertragsverhältnis nicht im Weg. Trustpilot war deshalb nicht durch eine Zuständigkeitsklausel geschützt, sondern musste sich an der eigenen Verantwortung nach Kenntnis der Rechtsverletzung messen lassen.
Fazit
Wer Trustpilot in Deutschland verklagen will, muss vor der Sachfrage die Zuständigkeitsfrage klären. Schon bei geclaimten Profilen oder kostenlosen Accounts kann die Trustpilot-Gerichtsstandsklausel zum eigentlichen Problem werden.
Das bedeutet nicht, dass Unternehmen rechtswidrige Bewertungen hinnehmen müssen. Es bedeutet aber, dass die Strategie stimmen muss, bevor der erste Schritt getan wird. Manchmal ist der direkte Weg gegen Trustpilot der richtige. Manchmal verbaut ihn gerade der Account, den das Unternehmen eingerichtet hat, um sein Profil besser zu kontrollieren.
Die Entscheidungen aus Nürnberg, Berlin und Leipzig markieren deshalb eine klare Warnlinie: Wer sein Trustpilot-Profil nutzt wie ein Werkzeug, schließt unter Umständen einen Vertrag. Und dieser Vertrag kann später darüber entscheiden, vor welchem Gericht der Streit geführt wird.
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