Newsmeldungen zum Urheber- und Medienrecht, dem Datenschutz- und Informationsfreiheitsrecht

News zum Urheber- und Medienrecht

Hier finden Sie Nachrichten und Beiträge zum Urheber- und Medienrecht, dem Datenschutz- und Informationsfreiheitsrecht sowie dem Wettbewerbsrecht und dem gewerblichen Rechtsschutz.

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Das Tragen eines mit der Buchstabenkombination „FCK CPS“ beschrifteten Ansteckers im öffentlichen Raum ist vor dem Hintergrund des Grundrechts auf Meinungsfreiheit nicht ohne weiteres strafbar. Dies hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts entschieden und die verfassungsrechtlichen Maßstäbe zur sogenannten Kollektivbeleidigung bekräftigt. Die Verurteilung wegen Beleidung gemäß § 185 Strafgesetzbuch (StGB) setzt voraus, dass sich die Äußerung auf eine hinreichend überschaubare und abgegrenzte Personengruppe bezieht; ansonsten ist der Eingriff in die Meinungsfreiheit nicht gerechtfertigt.

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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass die Erben von Mitgesellschaftern eines Unternehmens, das dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub geleistet hat, keinen Anspruch auf Ausgleichsleistungen nach dem Ausgleichsleistungsgesetz haben. Dem steht hier nicht entgegen, dass ihre Rechtsvorgänger in der Zeit des Nationalsozialismus einer Verfolgungsmaßnahme ausgesetzt waren.

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Das Kammergericht hatte darüber zu entscheiden, ob es sich bei dem Libretto zum Musical „Hinterm Horizont“, das seit einigen Jahren im „Theater am Potsdamer Platz“ gezeigt wird und das Elemente des Lebens von Udo Lindenberg zum Gegenstand hat, um eine sogenannte unfreie Bearbeitung eines anderen selbständigen, urheberechtsfähigen Werkes handelt.

Schachspiel mit Justitia
Foto: Alexander Limbach/AdobeFotostock

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In einer von uns erstrittenen Entscheidung hat das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Urteil vom 24.03.2015 – I-20 U 187/14 – eine Abmahnung von Patrick Schöntag, vertreten durch Rechtsanwalt Oliver Spies, als rechtsmissbräuchlich gewertet und daher die zuvor vom Landgericht Düsseldorf erlassene einstweilige Verfügung aufgehoben.

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Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden hat durch Beschluss vom 16.04.2014 dem Antrag eines Sportwettenanbieters aus Österreich stattgegeben, der im Eilverfahren die Sicherung seines Anspruchs auf weitere Teilnahme am Konzessionsverfahren für die Vergabe von 20 Sportwettenkonzessionen begehrte.

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Der unter anderem für Ersatzansprüche gegen die öffentliche Hand zuständige III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die Abweisung der Klagen von zwei Gewerbetreibenden bestätigt, denen in den Jahren 2006 und 2007 auf der Grundlage des seinerzeit geltenden Lotteriestaatsvertrags die Vermittlung von Sportwetten untersagt worden war. Beklagte waren zwei nordrhein-westfälische Städte, die entsprechende Verbote ausgesprochen hatten, und das Land Nordrhein-Westfalen, dessen Innenministerium nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006* mit einem an die Bezirksregierungen gerichteten Erlass vom 31. März 2006 um die konsequente Durchsetzung des seinerzeitigen staatlichen Sportwettenmonopols ersucht hatte. Die Kläger haben Ersatzansprüche mit der Begründung geltend gemacht, das Monopol habe gegen europäisches Recht verstoßen, so dass die Untersagungsverfügungen rechtswidrig gewesen seien.

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Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat ein Urteil des Oberlandesgericht Hamburg aufgehoben, mit dem das Verbot der Verbreitung von Aufnahmen des Rappers "B." wegen der Verwendung von Musikstücken einer französischen Musikgruppe bestätigt worden war.

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Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass das Verbot der Smartphone-Apps UberPOP und UberBlack oder vergleichbarer Apps zur gewerblichen Vermittlung von Personenförderungen im Land Berlin weiterhin Bestand hat. Damit hat es eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin (VG 11 L 353.14 Berlin) bestätigt.

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Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, unter welchen Voraussetzungen an elektronischen Leseplätzen in Bibliotheken elektronische Bücher auch ohne Einwilligung des Rechtsinhabers zugänglich gemacht werden dürfen.

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Auf der Grundlage des Zensusgesetzes 2011 wurde in Nordrhein-Westfalen eine Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung (Zensus) durchgeführt. Zum Stichtag 9. Mai 2011 stellte das Land NRW für die Stadt Aachen eine amtliche Einwohnerzahl von 236.420 Personen fest. Dagegen hat die Stadt Klage erhoben (4 K 3000/13), mit der sie sich unter anderem dagegen wendet, dass das Datenmaterial richtig sei. Über die Klage ist noch nicht entschieden. Trotzdem hat das Land NRW erklärt, es wolle die im Rahmen des Zensusverfahrens 2011 erhobenen Daten zum 9. Mai 2015 löschen, weil § 19 des Zensusgesetzes die Löschung spätestens nach vier Jahren vorschreibe.

Kontakt

Rechtsanwalt Carl Christian Müller
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Telefon: 030 2064368 10
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