Lehnt 11880 die Entfernung einer Bewertung ab oder bleibt sie trotz Beanstandung online, prüfen wir zunächst die Reaktion der Plattform und die bisherige Begründung. Je nach Fall kann die Beanstandung ergänzt oder rechtlich präzisiert werden.
Bleibt die Bewertung weiterhin online, kommen weitere Schritte in Betracht. Dazu können insbesondere gehören:
- eine erneute oder ergänzte Beanstandung gegenüber 11880,
- eine anwaltliche Aufforderung zur Löschung,
- die Geltendmachung von Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen,
- und, wenn eine außergerichtliche Lösung nicht erreicht wird, ein gerichtliches Vorgehen. In eilbedürftigen Fällen kann dabei auch eine einstweilige Verfügung in Betracht kommen.
Ist der Verfasser bekannt oder identifizierbar, kann je nach Sachverhalt außerdem geprüft werden, ob ein Vorgehen unmittelbar gegen den Bewertenden sinnvoll ist.
Gerade wenn ein Unternehmen bestreitet, dass der Bewertung überhaupt ein realer Kunden- oder Geschäftskontakt zugrunde liegt, kann das für die Prüfung durch das Bewertungsportal relevant sein. Der Bundesgerichtshof hat für Bewertungsportale klargestellt, dass bereits die Rüge eines fehlenden Gästekontakts grundsätzlich Prüfpflichten des Portals auslösen kann.